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Mitgliederportal

Mitgliedschaft und Beiträge

Ihr Weg ins Mitgliederportal

Der Zugang zum Mitgliederportal gehört zur Mitgliedschaft in der Bundesverbraucherhilfe. Maßgeblich ist die Beitrags- und Gebührenordnung.

Verbraucher

Mitglied

10 €im Monat

  • Keine Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist ein Monat
  • Keine Aufnahmegebühr
  • Stimmrecht nach drei Monaten
  • Streitschlichtung für Verbraucher kostenfrei

Unternehmen

Fördermitglied

100 €im Monat

  • Mitgliedschaft über ein bestandenes, kostenloses Audit
  • Mindestlaufzeit 12 Monate
  • Beitragspflicht ab dem Monat nach der Aufnahme
  • Wiederholungs- und veranlasste Zwischenprüfungen enthalten

Anwälte und Fachleute

Ohne Konto

0 €keine Kosten

  • Mandatsanfragen per befristetem Link
  • Listung in der Expertensuche unentgeltlich
  • Keine Provision, keine Beteiligung
  • Honorar vereinbaren Sie direkt mit dem Mitglied

Beiträge monatlich zum 1. fällig. Gesonderte Gebühren nennt die Beitrags- und Gebührenordnung nur für eine beantragte Zwischenprüfung (450 €) und die Streitschlichtung für Unternehmen ohne Mitgliedschaft (250 €), jeweils zzgl. USt, soweit sie anfällt.

Zugang

So kommen Sie ins Mitgliederportal

Eine Selbstregistrierung gibt es nicht. Ihr Konto richtet die Bundesgeschäftsstelle ein, damit nur Mitglieder Zugang erhalten.

  1. 1

    Aufnahmeantrag stellen

    Über „Mitglied werden“ auf bundesverbraucherhilfe.de. Unternehmen beginnen mit Audit und Eintragung.

  2. 2

    Aufnahme

    Die Bundesgeschäftsstelle prüft den Antrag und richtet Ihr Portalkonto ein.

  3. 3

    Zugang aktivieren

    Sie erhalten einen Aktivierungslink. Er gilt sieben Tage und einmalig; Sie vergeben Ihr eigenes Passwort.

  4. 4

    Anmelden

    Mit Mitgliedsnummer oder E-Mail-Adresse und Passwort. Der Wegweiser führt Sie beim ersten Besuch durch alle Bereiche.

Selbst verwalten

Beitrag, Lastschrift, Belege und Kündigung im Portal

Zum 1. jedes Monats liegt Ihr Beitragsbescheid im Portal. Rechnungen, Zahlungen und Beitragsbestätigungen finden Sie unter „Mitgliedschaft“, das SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie online, und kündigen können Sie in zwei Schritten, mit sofortiger Bestätigung.

  • Zahlung per Überweisung oder SEPA-Lastschrift
  • Härtefallantrag auf Stundung oder Ermäßigung
  • Kündigung bis zum Ende der Mitgliedschaft rücknehmbar
  • Datenexport als ZIP
Mehr zur Mitgliedschaft im Portal

Häufige Fragen

Fragen zu Mitgliedschaft und Beiträgen

Was kostet die Mitgliedschaft?

Für Verbraucher 10 € im Monat, ohne Mindestlaufzeit. Für Unternehmen als Fördermitglied 100 € im Monat, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Beiträge sind monatlich zum 1. fällig; eine Aufnahmegebühr gibt es nicht. Maßgeblich ist die Beitrags- und Gebührenordnung.

Kostet die Nutzung des Portals extra?

Maßgeblich ist der Mitgliedsbeitrag nach der Beitrags- und Gebührenordnung. Gesonderte Gebühren nennt die Ordnung nur für eine beantragte Zwischenprüfung (450 €) und die Streitschlichtung für Unternehmen ohne Mitgliedschaft (250 €), jeweils zzgl. USt, soweit sie anfällt. Die Beratung durch vermittelte Fachleute vereinbaren Sie direkt mit der Fachperson.

Wie kann ich zahlen?

Per Überweisung oder SEPA-Lastschrift; der Beitragsbescheid nennt zusätzlich PayPal. Die Bankverbindung und den PayPal-Link finden Sie auf Seite 2 Ihres Bescheids.

Wie erteile ich ein SEPA-Lastschriftmandat?

Unter „Mitgliedschaft“, Reiter Mandat, erteilen und widerrufen Sie das Mandat online. Die Vorabankündigung erfolgt nach den Nutzungsbedingungen fünf Tage vor der Abbuchung; bei erteiltem Mandat enthält Ihr Bescheid dazu einen eigenen Abschnitt.

Was ist der Beitragsbescheid?

Zum 1. jedes Monats erhalten Sie im Portal einen elektronisch ausgefertigten Bescheid über Ihren Monatsbeitrag, abgelegt unter „Unterlagen“. Er nennt Betrag, Fälligkeit, Zahlweg, Ihren Kündigungstermin und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Für Verbraucher gibt es keine Mindestlaufzeit, die Frist beträgt einen Monat (§ 9 Satzung). Für Unternehmen gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten; das Portal errechnet Ihren Termin nach der Beitrags- und Gebührenordnung.

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Unter „Mitgliedschaft“, Reiter Kündigung, mit „Mitgliedschaft hier kündigen“ und anschließend „Jetzt kündigen“. Sie erhalten sofort eine Bestätigung als PDF und per E-Mail mit Ihrem Kündigungstermin.

Ich kann den Beitrag gerade nicht zahlen. Was nun?

Stellen Sie unter „Anträge“ einen Härtefallantrag auf Stundung oder Ermäßigung; über Härtefälle entscheidet das Präsidium. Bei zwei offenen Monatsbeiträgen ruht die Mitgliedschaft.

Kann ich meine Mitgliedschaft pausieren?

Bei finanziellen Schwierigkeiten stellen Sie unter „Anträge“ einen Härtefallantrag auf Stundung oder Ermäßigung. Für alles Weitere schreiben Sie bitte der Bundesgeschäftsstelle.

Habe ich als Mitglied ein Stimmrecht?

Mitglieder als natürliche Personen erhalten das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung nach einer Wartefrist von drei Monaten. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

Ab wann zahlt ein Unternehmen Beitrag?

Die Beitragspflicht beginnt ab dem Monat nach der Aufnahme; der Beitrag ist kein Entgelt für das Prüfergebnis.

Kann ich das Portal vorher ausprobieren?

Einen Testzugang gibt es derzeit nicht. Auf diesen Seiten sehen Sie echte Ansichten des Portals mit Beispieldaten, und der Portal-Lotse beantwortet Ihre Fragen zu allen Funktionen.

Was kostet Anwälte und Fachleute die Teilnahme?

Nichts. Anwältinnen, Anwälte und Fachleute brauchen kein Konto und zahlen keinen Beitrag. Die Listung in der Expertensuche ist unentgeltlich, und die Bundesverbraucherhilfe erhält keine Provision und keine Beteiligung an der Vergütung.

Portal-Lotse

Fragen zur Mitgliedschaft?

Der Portal-Lotse kennt Beiträge, Fristen und Abläufe.

Antworten aus der Wissensbasis des Portals, ohne externe KI. Ihre Fragen werden nicht gespeichert. Keine Rechtsberatung.

Werden Sie Mitglied

Der Aufnahmeantrag dauert nur wenige Minuten.