Für Anwälte und Fachleute
Mandatsanfragen ohne Konto
Für jede Mandatsanfrage oder Einsichtsfreigabe erhalten Anwältinnen, Anwälte und Fachleute einen befristeten Link. Ein Konto brauchen Sie dafür nicht.
Für Fachleute
Echte Ansichten des Mitgliederportals mit Beispieldaten. Alle Namen, Firmen und Vorgänge sind erfunden.
Ablauf
So funktioniert es
- 1
Link erhalten
Die Bundesgeschäftsstelle sendet die Mandatsanfrage per E-Mail.
- 2
Öffnen
Link anklicken oder auf der Anmeldeseite unter „Anwälte“ einfügen, dann den Zugangscode eingeben.
- 3
Prüfen
Sachverhalt, Unterlagen und Mandatsbogen ansehen.
- 4
Entscheiden
Zusagen oder absagen, mit Nachricht an Mitglied und Bundesgeschäftsstelle.
Im Detail
Mandatsanfragen ohne Konto im Überblick
Die Mandatsanfrage zeigt die freigegebenen Teile der Akte: Sachverhalt, Ziel und Forderung, Angaben zum Mitglied und zur Gegenseite, Fristen und Unterlagen. Den Mandatsaufnahmebogen rufen Sie als PDF ab, soweit das Mitglied ihn freigibt.
Ist die Einsicht mit einem Zugangscode geschützt, fragt das Portal ihn nach dem Öffnen des Links ab. Sie haben ihn auf einem anderen Weg erhalten, zum Beispiel telefonisch. Jeder Abruf wird protokolliert.
Sie nehmen das Mandat mit einem Klick an oder lehnen ab, auf Wunsch mit einer Nachricht. Mit der Zusage wechselt die Akte des Mitglieds auf „Mandat“; Mitglied und Bundesgeschäftsstelle sind informiert. Honorar und Umfang vereinbaren Sie direkt mit dem Mitglied.
Die Bundesverbraucherhilfe vermittelt Mandate nach Rechtsgebiet und Region aus ihrer Expertensuche. Sie erhält keine Provision, keinen Umsatzanteil und keine sonstige Beteiligung; die Listung ist unentgeltlich.
Echte Ansichten
So sieht es im Portal aus
Aufnahmen aus dem Mitgliederportal mit Beispieldaten. Zum Vergrößern anklicken.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Brauche ich als Anwalt ein Konto?
Nein. Sie erhalten für jede Mandatsanfrage oder Einsichtsfreigabe einen befristeten Link per E-Mail und geben nach dem Öffnen den Zugangscode ein.
Wie öffne ich eine Mandatsanfrage?
Klicken Sie auf den Link in der E-Mail oder fügen Sie ihn auf der Anmeldeseite unter „Anwälte“ ein; danach fragt das Portal den Zugangscode ab. Sie sehen die freigegebenen Teile der Akte und den Mandatsbogen.
Wie sage ich ein Mandat zu?
Auf der Einsichtsseite der Mandatsanfrage geben Sie Ihre Zusage; die Akte des Mitglieds wechselt dann auf „Mandat“. Die Beauftragung erfolgt unmittelbar zwischen Ihnen und dem Mitglied, die Bundesverbraucherhilfe ist nicht beteiligt.
Zahlt man an die Bundesverbraucherhilfe eine Provision für Vermittlungen?
Nein. Die Bundesverbraucherhilfe erhält von keiner Berufsgruppe eine Provision, einen Umsatzanteil oder eine sonstige Beteiligung; die Listung ist unentgeltlich.
Wie wird man als Expertin oder Experte gelistet?
Mit der Bundesverbraucherhilfe wird kein Vertrag geschlossen. Sie übermitteln Ihre Angaben und Nachweise formlos per E-Mail; Grundlage sind die veröffentlichten Qualitätskriterien.
Was bedeutet das Expertensiegel?
Es weist Sie als Experten „nach den Qualitätskriterien der Bundesverbraucherhilfe“ aus und verlinkt auf Ihr Profil in der Expertensuche. Es ist keine Zertifizierung und kein amtliches Prüfzeichen.
Wie lange gilt ein Einsicht-Link?
Die Laufzeit legt das Mitglied oder die Bundesgeschäftsstelle fest, zwischen 1 und 30 Tagen; die Zahl der Abrufe kann begrenzt sein, und der Link kann jederzeit beendet werden.
Ich vertrete die Gegenseite. Wie gebe ich eine Stellungnahme ab?
Die Bundesgeschäftsstelle fordert Ihre Stellungnahme über das Portal, per E-Mail oder als Brief an; über den Link antworten Sie auf der Antwortseite im Portal. Ihre Stellungnahme erscheint im Verlauf der Akte; eine Mitgliedschaft ist dafür nicht erforderlich.
Portal-Lotse
Noch Fragen?
Der Portal-Lotse kennt „Mandatsanfragen ohne Konto“ und alle weiteren Funktionen des Mitgliederportals und antwortet sofort.
Antworten aus der Wissensbasis des Portals, ohne externe KI. Ihre Fragen werden nicht gespeichert. Keine Rechtsberatung.
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