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Mitgliederportal

Für Anwälte und Fachleute

Mandate und Akteneinsicht ohne Umweg

Anwältinnen, Anwälte und Fachleute aus der Expertensuche erhalten Mandatsanfragen mit vollständig aufbereitetem Sachverhalt. Sie öffnen die Akte über einen befristeten Link, ohne eigenes Konto, und sagen mit einem Klick zu oder ab.

Echte Ansichten des Mitgliederportals mit Beispieldaten. Alle Namen, Firmen und Vorgänge sind erfunden.

Auf einen Blick

Das bietet Ihnen das Mitgliederportal

  • Mandatsanfragen prüfen: Sachverhalt, Ziel, Forderung und Gegenseite auf einen Blick
  • Unterlagen und Mandatsaufnahmebogen als PDF abrufen, soweit das Mitglied sie freigibt
  • Mandat mit einem Klick annehmen oder ablehnen, mit Nachricht an Mitglied und Bundesgeschäftsstelle
  • Befristeter Zugang, auf Wunsch mit Zugangscode; jeder Abruf wird protokolliert
  • Stand der Finanzierung in der Anfrage: Deckungszusage, Beratungshilfe oder eigene Kosten
  • Kein eigenes Konto nötig, die Vermittlung ist provisionsfrei

Ablauf

So läuft eine Mandatsanfrage

  1. 1

    Link erhalten

    Die Bundesgeschäftsstelle sendet die Mandatsanfrage per E-Mail.

  2. 2

    Öffnen

    Link anklicken oder auf der Anmeldeseite unter „Anwälte“ einfügen, dann den Zugangscode eingeben.

  3. 3

    Prüfen

    Sachverhalt, Unterlagen und Mandatsbogen ansehen.

  4. 4

    Entscheiden

    Zusagen oder absagen, mit Nachricht an Mitglied und Bundesgeschäftsstelle.

Geschützte Einsicht

Zugangscode statt Konto

Ist die Einsicht zusätzlich geschützt, fragt das Portal nach dem Öffnen des Links einen sechsstelligen Code ab, den Sie auf einem anderen Weg erhalten haben. Jeder Abruf wird protokolliert, der Link ist befristet und kann jederzeit beendet werden.

  • Laufzeit von 1 bis 30 Tagen
  • Umfang legt das Mitglied fest
  • Mandatsaufnahmebogen als PDF

Häufige Fragen

Fragen für Anwältinnen, Anwälte und Fachleute

Brauche ich als Anwalt ein Konto?

Nein. Sie erhalten für jede Mandatsanfrage oder Einsichtsfreigabe einen befristeten Link per E-Mail und geben nach dem Öffnen den Zugangscode ein.

Wie öffne ich eine Mandatsanfrage?

Klicken Sie auf den Link in der E-Mail oder fügen Sie ihn auf der Anmeldeseite unter „Anwälte“ ein; danach fragt das Portal den Zugangscode ab. Sie sehen die freigegebenen Teile der Akte und den Mandatsbogen.

Wie sage ich ein Mandat zu?

Auf der Einsichtsseite der Mandatsanfrage geben Sie Ihre Zusage; die Akte des Mitglieds wechselt dann auf „Mandat“. Die Beauftragung erfolgt unmittelbar zwischen Ihnen und dem Mitglied, die Bundesverbraucherhilfe ist nicht beteiligt.

Wie wird man als Expertin oder Experte gelistet?

Mit der Bundesverbraucherhilfe wird kein Vertrag geschlossen. Sie übermitteln Ihre Angaben und Nachweise formlos per E-Mail; Grundlage sind die veröffentlichten Qualitätskriterien.

Was bedeutet das Expertensiegel?

Es weist Sie als Experten „nach den Qualitätskriterien der Bundesverbraucherhilfe“ aus und verlinkt auf Ihr Profil in der Expertensuche. Es ist keine Zertifizierung und kein amtliches Prüfzeichen.

Erkennen Fachleute in der Mandatsanfrage, ob die Finanzierung geklärt ist?

Ja. In der Mandatsanfrage steht der Stand der Finanzierung, zum Beispiel „Deckungszusage liegt vor“ mit dem Versicherer oder „Beratungshilfe bewilligt“. So sehen Sie vor Ihrer Zusage, wie das Mandat finanziert ist. Die Angaben stammen vom Mitglied.

Was kostet Anwälte und Fachleute die Teilnahme?

Nichts. Anwältinnen, Anwälte und Fachleute brauchen kein Konto und zahlen keinen Beitrag. Die Listung in der Expertensuche ist unentgeltlich, und die Bundesverbraucherhilfe erhält keine Provision und keine Beteiligung an der Vergütung.

Alle Fragen und Antworten

Portal-Lotse

Noch Fragen?

Der Portal-Lotse beantwortet Fragen zu allen Funktionen, Zugängen und Kosten.

Antworten aus der Wissensbasis des Portals, ohne externe KI. Ihre Fragen werden nicht gespeichert. Keine Rechtsberatung.

In die Expertensuche aufgenommen werden

Mit der Bundesverbraucherhilfe wird kein Vertrag geschlossen. Sie übermitteln Ihre Angaben und Nachweise formlos per E-Mail; Grundlage sind die veröffentlichten Qualitätskriterien.