Zum Inhalt springen
Mitgliederportal

Das Portal im Überblick

Was ist das Mitgliederportal?

Das Mitgliederportal ist der geschützte Online-Bereich der Bundesverbraucherhilfe unter portal.bundesverbraucherhilfe.de. Dort führen Sie Ihre Fälle und Akten, prüfen Dokumente, erstellen Musterschreiben, verwalten Ihre Mitgliedschaft und schreiben der Bundesgeschäftsstelle.

Wer kann das Portal nutzen?

Mitglieder (Verbraucher), Fördermitglieder (Unternehmen) und geprüfte Unternehmen mit Registerzugang melden sich mit einem eigenen Konto an. Anwälte, Fachleute und die Gegenseite eines Falls öffnen einzelne Akten über einen befristeten Link, ohne Konto.

Ist das Portal Rechtsberatung?

Nein. Die Nutzungsbedingungen schließen Rechtsberatung aus; „Dokument prüfen“ ist eine Orientierungshilfe und der Hilfe-Assistent gibt allgemeine Rechtsinformationen mit Norm. Für eine Beratung im Einzelfall vermitteln wir Sie an Fachleute.

Heißt es Mitgliederportal oder Mitgliederbereich?

Seit Oktober 2026 heißt der Bereich Mitgliederportal. Ihren persönlichen Bereich mit Profil, Mitgliedschaft und Einstellungen öffnen Sie über Ihren Namen unten in der Navigation, auf dem Smartphone unter „Mehr“. Die früheren Begriffe „Ich“ und „Mein Bereich“ versteht der Hilfe-Assistent weiterhin.

Setzt das Portal künstliche Intelligenz ein?

Keine externe KI. „Dokument prüfen“, der Hilfe-Assistent und dieser Portal-Lotse arbeiten regelbasiert mit einer eigenen Wissensbasis auf unserem Server, ohne Weitergabe an Dritte.

Funktioniert das Portal auf dem Smartphone?

Ja, das Portal ist für Handy und Desktop gestaltet, mit einer Navigationsleiste unten und kompakten Ansichten. Fotos von Dokumenten können Sie direkt mit der Kamera aufnehmen und erkennen lassen.

Kann ich das Portal vorher ausprobieren?

Einen Testzugang gibt es derzeit nicht. Auf diesen Seiten sehen Sie echte Ansichten des Portals mit Beispieldaten, und der Portal-Lotse beantwortet Ihre Fragen zu allen Funktionen.

Sind die gezeigten Ansichten echt?

Ja, es sind echte Ansichten des Mitgliederportals. Gezeigt werden Beispielkonten mit erfundenen Namen, Firmen und Vorgängen; Übereinstimmungen mit realen Personen oder Firmen sind nicht beabsichtigt.

Was unterscheidet das Mitgliederportal von der Website?

Die Website bundesverbraucherhilfe.de informiert öffentlich, etwa mit Ratgebern, Musterschreiben, Expertensuche und Vertrauensregister. Das Mitgliederportal ist der geschützte Bereich für Mitglieder und Unternehmen: Dort führen Sie Ihre Fälle als Akte, prüfen Dokumente, erstellen Schreiben mit Ihren Daten und verwalten Ihre Mitgliedschaft.

Gibt es eine App?

Eine eigene App gibt es nicht. Das Mitgliederportal läuft im Browser und ist für Handy und Desktop gestaltet, mit einer Navigationsleiste unten und der Kamera für Fotos von Dokumenten.

Ist das Portal barrierearm?

Das Portal ist barrierearm gestaltet: große Eingabefelder, sichtbarer Fokus, eine Sprungmarke zum Inhalt, Status immer auch als Text, Bedienung per Tastatur und Rücksicht auf reduzierte Bewegung. Viele Ansichten funktionieren auch ohne JavaScript.

Zugang und Anmeldung

Wie bekomme ich Zugang zum Portal?

Ihr Konto richtet die Bundesgeschäftsstelle ein, nachdem Sie Mitglied geworden sind. Sie erhalten einen Aktivierungslink, über den Sie Ihr eigenes Passwort vergeben.

Kann ich mich selbst registrieren?

Nein, eine Selbstregistrierung gibt es nicht. „Mitglied werden“ führt zum Aufnahmeantrag auf unserer Website; das Konto entsteht anschließend durch die Bundesgeschäftsstelle.

Womit melde ich mich an?

Mit Ihrer Mitgliedsnummer oder Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort. Die Mitgliedsnummer können Sie so eintippen, wie sie auf dem Papier steht; Bindestriche, Leerzeichen, Punkte und Schrägstriche werden ignoriert.

Was bedeutet die Auswahl Verbraucher, Anwälte, Unternehmen auf der Anmeldeseite?

Verbraucher und Unternehmen melden sich mit demselben Konto-Login an; welche Ansicht erscheint, bestimmt Ihr Konto. Unter „Anwälte“ fügen Fachleute den Link aus ihrer E-Mail ein und geben danach den Zugangscode ein.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was tun?

Nutzen Sie auf der Anmeldeseite „Passwort vergessen“; Sie setzen dann ein neues Passwort. Kommt keine E-Mail an, wenden Sie sich an die Bundesgeschäftsstelle.

Was passiert nach mehreren Fehlversuchen bei der Anmeldung?

Nach mehreren Fehlversuchen sperrt das Portal die Anmeldung vorübergehend für 15 Minuten. Versuchen Sie es danach erneut oder setzen Sie Ihr Passwort zurück.

Kann ich angemeldet bleiben?

Ja, mit „Angemeldet bleiben“ bleibt die Anmeldung 14 Tage bestehen, sonst endet sie mit dem Schließen des Browsers.

Gibt es eine Zwei-Faktor-Anmeldung?

Für Mitarbeitende der Bundesgeschäftsstelle und Administratoren ist sie Pflicht (Authenticator-App). Für Mitglieder ist eine Zwei-Faktor-Anmeldung derzeit nicht eingerichtet.

Wie ist meine Mitgliedsnummer aufgebaut?

Neue Mitgliedsnummern beginnen mit 180 für Verbraucher oder 280 für Unternehmen, gefolgt von acht Ziffern mit Prüfziffer und einer Jahreskennziffer (2026 = 226). Die Prüfziffer erkennt Tippfehler sofort.

Ich habe noch eine Nummer im Format BVH-000… Gilt sie?

Ja, ältere Nummern und Benutzernamen behalten ihre Gültigkeit.

Kann mein Unternehmen mehrere Zugänge erhalten?

Derzeit gibt es einen Zugang je Unternehmen. Bitte wenden Sie sich an die Bundesgeschäftsstelle, wenn der Zugang auf eine andere Person übergehen soll.

Fälle und Akten

Welche Wege gibt es, einen Fall anzulegen?

Sie wählen zwischen vier Wegen: Streitschlichtung, Rechtsanwalt oder Fachleute, Hilfe durch Mitgliedsunternehmen über die Fallbörse und die eigene Akte. Ein Assistent führt Sie je Weg durch die nötigen Angaben; eine eigene Akte können Sie später jederzeit an die Bundesgeschäftsstelle übergeben.

Was ist eine Eigene Akte?

In der Eigenen Akte führen Sie Ihren Fall selbst: Sachverhalt, Gegenseite, Fristen, Unterlagen, Schreiben und Prüfberichte an einem Ort. Über den Reiter „Nachrichten“ der Akte erreichen Sie bei Bedarf die Bundesgeschäftsstelle.

Was ist ein Aktenzeichen und wie sieht es aus?

Jeder Fall erhält ein eindeutiges Aktenzeichen, zum Beispiel A26-2469048-8, aus Jahr, laufender Nummer und Prüfziffer. Prüfberichte tragen eine eigene Nummer mit P26.

Was steht alles in einer Akte?

Kopf mit Fortschritt, Sachverhalt, Gegenseite, gegebenenfalls Mandatsbogen, Fristen mit Ampel, Unterlagen, Nachrichten, Fachleute, Einsicht und Verlauf. Die Bereiche sind als Reiter angeordnet.

Wie behalte ich Fristen im Blick?

Fristen tragen Sie in der Akte ein oder übernehmen sie aus einem Musterschreiben; eine Ampel zeigt den Stand. Die Startseite weist auf abgelaufene und nahe Fristen hin, und Sie können Ihre Fristen als Kalender abonnieren.

Ich habe eine Klage oder einen Mahnbescheid erhalten. Was jetzt?

Maßgeblich ist die Frist in Ihrem Schreiben, meist sind es nur zwei Wochen. Im Portal erkennt der Hilfe-Assistent solche Notlagen vorrangig und zeigt Frist, erste Schritte und den passenden Fristenrechner; mit „Als dringenden Fall anlegen“ geht Ihr Fall als dringend an die Bundesgeschäftsstelle. Telefonisch erreichen Sie uns unter 030 2332648-40.

Was passiert mit einem dringenden Fall?

Er wird als Vermittlungsfall mit dem Titel „Dringend:“ angelegt und in der Bearbeitung direkt hinter neu eingereichte Fälle sortiert.

Kann ich einen Fall abschließen oder zurückziehen?

Fälle haben die Zustände Entwurf, Eingereicht, Freigegeben, Zugewiesen, Abgeschlossen, Abgelehnt und Zurückgezogen. Nach dem Abschluss mit Ergebnis ist die Akte schreibgeschützt.

Kann ich meine Akte einem Dritten zeigen, etwa meinem Anwalt?

Ja, unter „Einsicht“ erstellen Sie einen Link mit einer Laufzeit von 1 bis 30 Tagen und wählen, was sichtbar ist (z. B. Sachverhalt, Fristen, Unterlagen). Optional schützen Sie den Link mit einem sechsstelligen Code und begrenzen die Zahl der Abrufe.

Erfahre ich, ob mein Einsicht-Link geöffnet wurde?

Ja, Sie werden beim ersten Öffnen benachrichtigt, und jeder Abruf wird protokolliert. Sie können den Link jederzeit beenden.

Kann ich der Bundesgeschäftsstelle in der Akte schreiben?

Ja, jede Akte hat einen Reiter „Nachrichten“ für den Austausch mit der Bundesgeschäftsstelle zu diesem Fall.

Kann ich eigene Unterlagen in eine Akte hochladen?

Ja. In jeder Akte laden Sie Unterlagen als PDF, Bild, Word, Excel oder Text bis 20 MB hoch und legen fest, ob sie nur für Sie und die Bundesgeschäftsstelle oder für alle Beteiligten sichtbar sind, etwa für die Fachperson, die Ihren Fall übernimmt.

Streitschlichtung, Fachleute und Finanzierung

Wie funktioniert die Streitschlichtung?

Die Bundesgeschäftsstelle prüft Ihren Fall, schreibt die Gegenseite an und bittet um eine Stellungnahme, auch wenn die Gegenseite kein Mitglied ist. Die Streitschlichtung ist ein sachlicher Dialog; wir geben keinen Rechtsrat und treffen keine Entscheidung. Für Verbraucher ist sie kostenfrei.

Ist die Bundesverbraucherhilfe eine Verbraucherschlichtungsstelle?

Nein, die Streitschlichtung im Portal ist ein sachlicher Dialog ohne Entscheidung. Den Begriff Verbraucherschlichtungsstelle verwenden wir bewusst nicht.

Wie läuft die Vermittlung an Fachleute?

Sie schildern den Fall im Assistenten und geben an, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Bundesgeschäftsstelle prüft die Angaben und sendet eine Mandatsanfrage mit Ihrem Mandatsbogen an passende Fachleute aus der Expertensuche; sagt die Fachperson zu, wechselt Ihre Akte auf „Mandat“.

Muss ich angeben, ob ich eine Rechtsschutzversicherung habe?

Ja, bei der Vermittlung ist die Angabe Rechtsschutz ja oder nein Pflicht. Fälle mit Rechtsschutzversicherung bearbeitet die Bundesgeschäftsstelle vorrangig, und die Startseite erinnert Sie, wenn noch keine Deckungsanfrage vermerkt ist.

Was kostet mich eine Fachperson?

Den Auftrag erteilen Sie der Fachperson unmittelbar; die Bundesverbraucherhilfe ist daran nicht beteiligt und erhält keine Provision. Im Assistenten erhalten Sie einen Hinweis zu den Kosten einer Erstberatung (§ 34 RVG, Beratungshilfe), den Sie bestätigen.

Was ist der Mandatsaufnahmebogen?

Er fasst die Angaben zu Ihrem Fall als geordnete Frage-Antwort-Liste zusammen und steht in der Akte als PDF bereit. Er wird mit der Mandatsanfrage an die Fachperson übermittelt.

Ich vertrete die Gegenseite. Wie gebe ich eine Stellungnahme ab?

Die Bundesgeschäftsstelle fordert Ihre Stellungnahme über das Portal, per E-Mail oder als Brief an; über den Link antworten Sie auf der Antwortseite im Portal. Ihre Stellungnahme erscheint im Verlauf der Akte; eine Mitgliedschaft ist dafür nicht erforderlich.

Wie kläre ich, wer die Kosten meines Falls trägt?

Im Reiter „Finanzierung“ jeder Akte wählen Sie den Weg: Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder eigene Kosten. Das Portal erstellt die Deckungsanfrage und die Anlage zum Antrag auf Beratungshilfe aus Ihren Aktendaten und hält den Stand fest. Fachleute sehen den Stand in der Mandatsanfrage.

Erstellt das Portal eine Deckungsanfrage an meine Rechtsschutzversicherung?

Ja. Aus Sachverhalt, Gegenseite, Forderung und Ziel Ihrer Akte entsteht ein Brief an Ihre Versicherung, als PDF und auf Wunsch als Word-Datei, abgelegt in den Unterlagen. Sie unterschreiben und senden ihn selbst; eine Wiedervorlage erinnert an die Antwort. Ob Versicherungsschutz besteht, entscheidet Ihre Versicherung nach Ihrem Vertrag.

Hilft das Portal bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?

Ja, mit Orientierung und Unterlagen. Das Portal erklärt die Wege zum Antrag, nennt die nötigen Nachweise, verweist auf die amtlichen Formulare und erstellt für die Beratungshilfe die Darstellung des Sachverhalts als Anlage. Den Antrag stellen Sie selbst beim Amtsgericht oder über Ihre Kanzlei; über die Bewilligung entscheidet das Gericht.

Was kostet die Streitschlichtung?

Für Verbraucher ist die Streitschlichtung kostenfrei. Für Unternehmen ohne Mitgliedschaft nennt die Beitrags- und Gebührenordnung eine Gebühr von 250 € zzgl. USt, soweit sie anfällt.

Muss die Gegenseite Mitglied sein?

Nein. Die Streitschlichtung ist auch mit Unternehmen möglich, die nicht Mitglied sind. Die Gegenseite antwortet über eine eigene Antwortseite; eine Mitgliedschaft ist dafür nicht erforderlich.

Fallbörse

Was ist die Fallbörse?

In der Fallbörse stellen Verbraucher ihr Anliegen ein, und Fördermitglieder (Unternehmen) können darauf mit einer Anfrage reagieren. Die Bundesgeschäftsstelle gibt jedes Anliegen vorher frei.

Sehen Unternehmen meinen Namen in der Fallbörse?

Nein, vor Ihrer Bestätigung sehen Unternehmen nur den Sachverhalt, ohne Namen und Kontaktdaten. Erst wenn Sie ein Angebot bestätigen, werden die Kontaktdaten geteilt und eine Fallakte angelegt.

Woran sehe ich, dass ein Angebot eingegangen ist?

Ihre Startseite weist auf wartende Angebote hin, und in der Fallansicht sehen Sie alle Angebote mit Kontaktkarte.

Welche Unternehmen können in der Fallbörse anbieten?

Nur Fördermitglieder. Für Unternehmen mit Registerzugang ist die Fallbörse gesperrt.

Wie filtern Unternehmen in der Fallbörse?

Nach Bereich und Region; Anliegen sind nach zehn Bereichen, 16 Ländern plus bundesweit und Streitwertspannen eingeordnet. Ein Unternehmen kann je Anliegen nur eine Anfrage senden.

Kann ich einen Fall aus der Fallbörse bewerten?

Ja, beim Abschluss halten Sie das Ergebnis fest und bewerten mit Sternen.

Dokument prüfen

Was kann „Dokument prüfen“?

Das Werkzeug prüft Ihr Dokument regelbasiert auf bekannte problematische Klauseln und zeigt das Ergebnis als Ampel mit Befunden, wörtlicher Fundstelle, Einordnung, Empfehlung und maßgeblicher Norm. Es ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.

Welche Dokumente kann ich als Verbraucher prüfen?

Verträge und AGB, Versicherungsbedingungen, Mietverträge und Arbeitsverträge.

Welche Dokumente können Unternehmen prüfen?

Eigene AGB, Datenschutzerklärung, Impressum und Widerrufsbelehrung.

In welchem Format kann ich Dokumente hochladen?

Als PDF mit Textebene, Word-Datei (DOCX) oder Textdatei, oder Sie fügen den Text ein. Fotos und Scans lassen Sie über „Foto oder Scan erkennen“ in Text umwandeln.

Werden meine Fotos auf einen Server hochgeladen?

Nein, die Texterkennung läuft vollständig in Ihrem Browser, die Bilder verlassen Ihr Gerät nicht. An den Server geht nur der erkannte Text, den Sie selbst zur Prüfung absenden.

Wie viele Seiten kann die Texterkennung verarbeiten?

Bis zu 20 Seiten aus Bildern und PDF; Sie erhalten ein Qualitätsurteil und können den erkannten Text vor der Prüfung kontrollieren.

Was bedeutet eine rote Ampel?

Rot erscheint bei mindestens zwei wichtigen Befunden oder einer niedrigen Gesamtbewertung. Die wichtigsten drei Befunde finden Sie oben unter „Zuerst ansehen“.

Wird mein Prüfbericht gespeichert?

Ja, der Bericht wird mit einer Prüfnummer in Ihrem Konto gespeichert und steht als PDF bereit; auf Wunsch erhalten Sie ihn per E-Mail.

Findet „Dokument prüfen“ alle Probleme?

Nein. Die Prüfung erkennt die hinterlegten Regeln, kann aber Klauseln übersehen und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Liegt ein roter Prüfbericht ohne zugehörige Akte vor, weist die Startseite darauf hin; für eine Beratung im Einzelfall nutzen Sie die Vermittlung an Fachleute.

Musterschreiben und Werkzeuge

Was kann der Fristenrechner?

Er berechnet 13 gängige Fristarten nach den §§ 187 und 188 BGB, etwa Widerruf, Einspruch gegen einen Bußgeld- oder Steuerbescheid, Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, die Verteidigungsanzeige nach Zustellung einer Klage oder Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung. Das Ergebnis übernehmen Sie in eine Akte; es ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.

Welche Musterschreiben gibt es im Portal?

Das Portal stellt die Musterschreiben der Bundesverbraucherhilfe bereit, derzeit 69 Vorlagen: 52 für Verbraucher und 17 für Unternehmen. Sie sind mit Ihren Daten vorausgefüllt, und Sie erhalten das Schreiben als PDF oder Word.

Kann ich ein Musterschreiben direkt in meiner Akte ablegen?

Ja, das Schreiben wird direkt in der Akte abgelegt, und eine darin genannte Frist können Sie übernehmen.

Welche Werkzeuge gibt es noch?

Unter „Werkzeuge“ finden Sie Dokument prüfen, Musterschreiben, den Fristenrechner, die Expertensuche, das Vertrauensregister, das Kalenderabo Ihrer Fristen und den Export Ihrer Daten. Alles lässt sich direkt einer Akte zuordnen.

Was ist der Merkzettel?

Mit dem Merkzettel in der oberen Leiste merken Sie sich Seiten oder einzelne Schritte des Wegweisers, bis zu 60 Einträge. Er ist in Ihrem Konto gespeichert und nur für Sie sichtbar.

Was zeigt mir die Startseite?

Unter „Als Nächstes“ Fristen, stockende Fälle, offene Beiträge und weitere Handlungspunkte, das Dringende zuerst. Darunter Ihre Fälle nach Phasen mit der nächsten Frist, daneben „Schnell starten“ und Ihr Beitragsstand. Die Bilanz „Ihr Nutzen“ stellt Ihre gezahlten Beiträge den Ergebnissen gegenüber, etwa gelösten Fällen und geprüften Dokumenten.

Wie werde ich über Neuigkeiten informiert?

Über die Mitteilungen im Portal mit Zähler. Welche Benachrichtigungen Sie zusätzlich per E-Mail erhalten, stellen Sie unter „Einstellungen“ je Kategorie ein; Pflichtmitteilungen wie zur Kündigung bleiben bestehen.

Kann ich im Portal suchen?

Ja, die Suche in der Kopfleiste durchsucht Ihre eigenen Fälle und Unterlagen und führt bei Bedarf zu den Ratgebern der Website.

Kann ich meine Fristen in meinem Kalender sehen?

Ja. Unter „Einstellungen“ erzeugen Sie einen persönlichen Kalenderlink. Damit erscheinen alle Fristen Ihrer Akten automatisch in Ihrem Kalender, etwa in Outlook, Apple oder Google, mit Erinnerung drei Tage vorher.

Hilfe-Assistent und Portal-Lotse

Gibt es eine Einführung in das Portal?

Ja, der Wegweiser startet beim ersten Aufruf automatisch und erklärt Schritt für Schritt alle Bereiche. Sie können ihn pausieren, Kapitel überspringen, ausschalten und jederzeit über das Ich-Menü oder die Hilfe neu starten.

Wo finde ich Hilfe im Portal?

Unter „Hilfe und häufige Fragen“ finden Sie eine Suche, Themenkacheln und Hilfeartikel sowie die Kontaktdaten der Bundesgeschäftsstelle. Zusätzlich beantwortet der Hilfe-Assistent unten rechts Ihre Fragen in jeder Ansicht.

Was kann der Hilfe-Assistent?

Er beantwortet Fragen zum Portal und zu Ihrem Konto, etwa zu Beitrag, Kündigungstermin oder nächster Frist, und gibt allgemeine rechtliche Orientierung mit der maßgeblichen Norm. Er verlinkt passende Werkzeuge, Musterschreiben und Kontaktwege.

Speichert der Assistent meine Fragen?

Nein. Ihre Fragen werden nicht gespeichert; gezählt wird nur anonym, welcher Hilfeartikel gepasst hat. Der Gesprächsverlauf liegt nur in Ihrer Browsersitzung und ist beim Schließen weg.

Ist der Assistent eine KI wie ChatGPT?

Nein, er ist eine Suche über unsere eigene, geprüfte Wissensbasis ohne externe KI. Findet er nichts Passendes, sagt er das ehrlich und nennt Ihnen Kontaktwege.

Hilft der Assistent auch in Notlagen?

Ja, bei Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Räumung, Kündigung, Pfändung, Versorgungssperren, Abmahnungen und Fristnot zeigt er vorrangig Frist, erste Schritte und Kontaktwege. In einer persönlichen Krise nennt er Notruf 112 und die TelefonSeelsorge.

Versteht der Assistent Rückfragen?

Ja, Folgefragen bezieht er auf das vorige Thema, und Verneinungen wie „nicht kündigen, nur pausieren“ berücksichtigt er.

Wie erreiche ich einen Menschen?

Im Portal über „Nachricht“ im Ich-Menü oder direkt in Ihrer Akte, telefonisch unter 030 2332648-40 und per E-Mail an poststelle@bundesverbraucherhilfe.de. Der Hilfe-Assistent zeigt Ihnen diese Wege jederzeit an.

Was ist der Portal-Lotse?

Der Portal-Lotse beantwortet Fragen zum Mitgliederportal, auch bevor Sie Mitglied sind: zu Funktionen, Zugängen, Kosten, Sicherheit und Abläufen. Er arbeitet regelbasiert mit der Wissensbasis des Portals, ohne externe KI. Rechtsfragen im Einzelfall beantwortet er nicht; dafür gibt es im Portal den Hilfe-Assistenten, und für eine Beratung vermitteln wir Fachleute.

Speichert der Portal-Lotse meine Fragen?

Nein. Ihre Fragen werden weder gespeichert noch ausgewertet. Den Gesprächsverlauf hält nur Ihr Browser im Sitzungsspeicher, damit er beim Seitenwechsel erhalten bleibt; er ist weg, sobald Sie den Tab schließen. Schalten Sie in den Cookie-Einstellungen „Komfort“ aus, bleibt er nur im Arbeitsspeicher der Seite. Zum Schutz vor Missbrauch zählen wir kurzzeitig nur die Zahl der Anfragen je Verbindung, ohne deren Inhalt.

Mitgliedschaft und Beiträge

Kostet die Nutzung des Portals extra?

Maßgeblich ist der Mitgliedsbeitrag nach der Beitrags- und Gebührenordnung. Gesonderte Gebühren nennt die Ordnung nur für eine beantragte Zwischenprüfung (450 €) und die Streitschlichtung für Unternehmen ohne Mitgliedschaft (250 €), jeweils zzgl. USt, soweit sie anfällt. Die Beratung durch vermittelte Fachleute vereinbaren Sie direkt mit der Fachperson.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Für Verbraucher 10 € im Monat, ohne Mindestlaufzeit. Für Unternehmen als Fördermitglied 100 € im Monat, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Beiträge sind monatlich zum 1. fällig; eine Aufnahmegebühr gibt es nicht. Maßgeblich ist die Beitrags- und Gebührenordnung.

Wie kann ich zahlen?

Per Überweisung oder SEPA-Lastschrift; der Beitragsbescheid nennt zusätzlich PayPal. Die Bankverbindung und den PayPal-Link finden Sie auf Seite 2 Ihres Bescheids.

Wie erteile ich ein SEPA-Lastschriftmandat?

Unter „Mitgliedschaft“, Reiter Mandat, erteilen und widerrufen Sie das Mandat online. Die Vorabankündigung erfolgt nach den Nutzungsbedingungen fünf Tage vor der Abbuchung; bei erteiltem Mandat enthält Ihr Bescheid dazu einen eigenen Abschnitt.

Was ist der Beitragsbescheid?

Zum 1. jedes Monats erhalten Sie im Portal einen elektronisch ausgefertigten Bescheid über Ihren Monatsbeitrag, abgelegt unter „Unterlagen“. Er nennt Betrag, Fälligkeit, Zahlweg, Ihren Kündigungstermin und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Ist der Beitragsbescheid ein Verwaltungsakt?

Nein, er weist Ihre Beitragspflicht nach Satzung und Beitrags- und Gebührenordnung aus und ist privatrechtlich. Einwendungen können Sie binnen eines Monats erheben; im Übrigen steht der ordentliche Rechtsweg offen.

Warum hat der Bescheid keine Unterschrift?

Er ist elektronisch ausgefertigt und ohne Unterschrift gültig; seine Echtheit belegt eine Prüfkennung auf dem Bescheid.

Wofür ist der QR-Code auf dem Bescheid?

Scannen Sie ihn, wenn Sie Fragen oder Einwendungen haben: Er öffnet das Portal, und das Kontaktformular ist mit Thema und Betreff bereits ausgefüllt.

Bekomme ich Rechnungen oder Beitragsbestätigungen?

Ja, unter „Mitgliedschaft“ finden Sie Rechnungen als PDF, Ihre Zahlungen und Beitragsbestätigungen.

Ich kann den Beitrag gerade nicht zahlen. Was nun?

Stellen Sie unter „Anträge“ einen Härtefallantrag auf Stundung oder Ermäßigung; über Härtefälle entscheidet das Präsidium. Bei zwei offenen Monatsbeiträgen ruht die Mitgliedschaft.

Kann ich meine Mitgliedschaft pausieren?

Bei finanziellen Schwierigkeiten stellen Sie unter „Anträge“ einen Härtefallantrag auf Stundung oder Ermäßigung. Für alles Weitere schreiben Sie bitte der Bundesgeschäftsstelle.

Habe ich als Mitglied ein Stimmrecht?

Mitglieder als natürliche Personen erhalten das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung nach einer Wartefrist von drei Monaten. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

Wie werde ich Mitglied?

Über den Aufnahmeantrag auf bundesverbraucherhilfe.de unter „Mitglied werden“. Nach der Aufnahme richtet die Bundesgeschäftsstelle Ihr Portalkonto ein und sendet Ihnen einen Aktivierungslink, mit dem Sie Ihr eigenes Passwort festlegen.

Wie ändere ich meine Adresse oder E-Mail?

Unter „Daten“ bzw. „Anträge“ stellen Sie einen Änderungsantrag für Kontaktdaten, Anschrift oder persönliche bzw. Unternehmensangaben. Die Änderung wird wirksam, sobald die Bundesgeschäftsstelle sie geprüft und freigegeben hat.

Kündigung und Ihre Daten

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Unter „Mitgliedschaft“, Reiter Kündigung, mit „Mitgliedschaft hier kündigen“ und anschließend „Jetzt kündigen“. Sie erhalten sofort eine Bestätigung als PDF und per E-Mail mit Ihrem Kündigungstermin.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Für Verbraucher gibt es keine Mindestlaufzeit, die Frist beträgt einen Monat (§ 9 Satzung). Für Unternehmen gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten; das Portal errechnet Ihren Termin nach der Beitrags- und Gebührenordnung.

Kann ich eine Kündigung zurücknehmen?

Ja, bis zum Ende der Mitgliedschaft können Sie die Kündigung im Portal zurücknehmen.

Was passiert mit meinen Daten nach dem Ende der Mitgliedschaft?

Ihre Akten werden nach unseren Nutzungsbedingungen 30 Tage nach Ende der Mitgliedschaft vernichtet; das Portal weist Sie bei der Kündigung darauf hin. Laden Sie vorher alles herunter, was Sie behalten möchten, etwa über den Datenexport.

Kann ich meine Daten herunterladen?

Ja, der Datenexport liefert Ihre Daten als ZIP-Datei nach Art. 15 und 20 DSGVO.

Unternehmen und Vertrauensregister

Was ist der Unterschied zwischen Fördermitglied und Registerzugang?

Fördermitglieder sind Unternehmen, die der Bundesverbraucherhilfe beigetreten sind, und nutzen den vollen Unternehmensbereich einschließlich Fallbörse. Ein Registerzugang steht geprüften Unternehmen ohne Beitritt offen: Registereintrag, Siegel, Unterlagen und Nachrichten, aber keine Fallbörse.

Wie wird mein Unternehmen Fördermitglied?

Unternehmen erwerben die Mitgliedschaft durch ein bestandenes, kostenloses Audit. Mit Registerzugang stellen Sie den Antrag direkt im Portal; die Bundesgeschäftsstelle entscheidet darüber.

Was sehe ich im Reiter Vertrauensregister?

Ihre Eintragung mit Registernummer, Eintragungs-, Prüf- und Gültigkeitsdaten, das Prüfergebnis, einen kopierbaren Link auf Ihren Registerauszug und einen Hinweis vor Ablauf. Dort laden Sie auch Ihr Siegel mit Einbettungscode herunter.

Kann ich meinen Registereintrag selbst ändern?

Nein. Sie melden Änderungen, etwa Anschrift oder Ansprechpartner, über einen Änderungsantrag; die Bundesgeschäftsstelle prüft und übernimmt sie. Registernummer, Prüfdaten, Gültigkeit und Prüfergebnis legt ausschließlich die Bundesverbraucherhilfe fest.

Wie darf ich das Registersiegel verwenden?

Nur unverändert und stets mit Link auf Ihren eigenen Registerauszug; Größe und Umgebung dürfen Sie anpassen. Es gilt nur für das eingetragene Unternehmen und darf nicht den Eindruck einer amtlichen Zertifizierung erwecken.

Was bedeutet das Registersiegel?

Es zeigt, dass Ihr Unternehmen im Vertrauensregister eingetragen ist, und führt auf Ihren Registerauszug als Beleg. Die Eintragung bestätigt das Ergebnis einer Prüfung zu einem Zeitpunkt; sie ist keine Garantie und keine Empfehlung im Einzelfall.

Was muss ich tun, wenn die Eintragung endet?

Entfernen Sie das Siegel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, von allen Trägern.

Welche Prüfungen kann mein Unternehmen beantragen?

Unter „Anträge“ beantragen Sie eine Wiederholungsprüfung, eine Zwischenprüfung (450 € zzgl. USt soweit anfällt) oder ein Erstaudit. Wiederholungs- und von uns veranlasste Zwischenprüfungen sind für Fördermitglieder im Beitrag enthalten.

Ab wann zahlt ein Unternehmen Beitrag?

Die Beitragspflicht beginnt ab dem Monat nach der Aufnahme; der Beitrag ist kein Entgelt für das Prüfergebnis.

Muss unser Unternehmen das Portal nutzen, um im Register zu bleiben?

Nein, die Eintragung im Vertrauensregister ist von der Nutzung des Portals unabhängig.

Anwälte und Fachleute

Brauche ich als Anwalt ein Konto?

Nein. Sie erhalten für jede Mandatsanfrage oder Einsichtsfreigabe einen befristeten Link per E-Mail und geben nach dem Öffnen den Zugangscode ein.

Wie öffne ich eine Mandatsanfrage?

Klicken Sie auf den Link in der E-Mail oder fügen Sie ihn auf der Anmeldeseite unter „Anwälte“ ein; danach fragt das Portal den Zugangscode ab. Sie sehen die freigegebenen Teile der Akte und den Mandatsbogen.

Wie sage ich ein Mandat zu?

Auf der Einsichtsseite der Mandatsanfrage geben Sie Ihre Zusage; die Akte des Mitglieds wechselt dann auf „Mandat“. Die Beauftragung erfolgt unmittelbar zwischen Ihnen und dem Mitglied, die Bundesverbraucherhilfe ist nicht beteiligt.

Zahlt man an die Bundesverbraucherhilfe eine Provision für Vermittlungen?

Nein. Die Bundesverbraucherhilfe erhält von keiner Berufsgruppe eine Provision, einen Umsatzanteil oder eine sonstige Beteiligung; die Listung ist unentgeltlich.

Wie wird man als Expertin oder Experte gelistet?

Mit der Bundesverbraucherhilfe wird kein Vertrag geschlossen. Sie übermitteln Ihre Angaben und Nachweise formlos per E-Mail; Grundlage sind die veröffentlichten Qualitätskriterien.

Was bedeutet das Expertensiegel?

Es weist Sie als Experten „nach den Qualitätskriterien der Bundesverbraucherhilfe“ aus und verlinkt auf Ihr Profil in der Expertensuche. Es ist keine Zertifizierung und kein amtliches Prüfzeichen.

Wie lange gilt ein Einsicht-Link?

Die Laufzeit legt das Mitglied oder die Bundesgeschäftsstelle fest, zwischen 1 und 30 Tagen; die Zahl der Abrufe kann begrenzt sein, und der Link kann jederzeit beendet werden.

Erkennen Fachleute in der Mandatsanfrage, ob die Finanzierung geklärt ist?

Ja. In der Mandatsanfrage steht der Stand der Finanzierung, zum Beispiel „Deckungszusage liegt vor“ mit dem Versicherer oder „Beratungshilfe bewilligt“. So sehen Sie vor Ihrer Zusage, wie das Mandat finanziert ist. Die Angaben stammen vom Mitglied.

Was kostet Anwälte und Fachleute die Teilnahme?

Nichts. Anwältinnen, Anwälte und Fachleute brauchen kein Konto und zahlen keinen Beitrag. Die Listung in der Expertensuche ist unentgeltlich, und die Bundesverbraucherhilfe erhält keine Provision und keine Beteiligung an der Vergütung.

Sicherheit und Datenschutz

Gibt es Werbung im Portal?

Nein, das Portal setzt keine Werbung, keine Analyse und keine Dienste Dritter ein.

Wie sicher sind meine Daten im Portal?

Sensible Angaben wie Bankverbindungen werden verschlüsselt gespeichert, Dokumente liegen außerhalb des öffentlich erreichbaren Webordners, und jeder Abruf wird protokolliert. Die Verbindung ist durchgehend verschlüsselt (HTTPS).

Wer sieht meine Akte?

Sie selbst und die zuständige Bundesgeschäftsstelle; Dritte nur, wenn Sie oder die Bundesgeschäftsstelle einen Einsicht-Link mit festgelegtem Umfang freigeben. Andere Mitglieder sehen Ihre Akte nicht.

Setzt das Portal Cookies oder Tracker?

Nur technisch notwendige Speicherungen, etwa für die Anmeldung, sowie abschaltbare Komfortfunktionen. Es gibt keine Analyse, keine Werbung und keine Dienste Dritter; Schriften und Programme kommen von unserem eigenen Server. Ihre Auswahl ändern Sie jederzeit über das Symbol unten links.

Werden meine hochgeladenen Dokumente an Dritte weitergegeben?

„Dokument prüfen“ wertet Ihre Dokumente im Portal selbst aus, ohne externe KI-Dienste. In der Fallbörse werden Kontaktdaten erst nach Ihrer Bestätigung weitergegeben.

Was passiert, wenn mein Einsicht-Link in falsche Hände gerät?

Beenden Sie den Link sofort unter „Einsicht“. Zusätzlich schützen ein optionaler Zugangscode, eine Höchstzahl an Abrufen und die Benachrichtigung beim ersten Öffnen.

Wo werden die Daten gespeichert?

Auf Servern unseres Hostinganbieters in Deutschland (Frankfurt).

Wo finde ich die Datenschutzhinweise zum Portal?

In der Datenschutzerklärung auf bundesverbraucherhilfe.de, Abschnitt „Mitgliederbereich und Hilfe-Assistent“, sowie in den Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals im Ich-Menü.

Portal-Lotse

Ihre Frage ist nicht dabei?

Fragen Sie den Portal-Lotsen in eigenen Worten.

Antworten aus der Wissensbasis des Portals, ohne externe KI. Ihre Fragen werden nicht gespeichert. Keine Rechtsberatung.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da.

Telefonisch unter 030 2332648-40 oder per E-Mail an poststelle@bundesverbraucherhilfe.de.