Fälle und Akten
Digitale Akte
Jedes Anliegen erhält eine eigene Akte mit eindeutigem Aktenzeichen. Dort steht alles, was zu Ihrem Fall gehört, übersichtlich in Reitern und jederzeit abrufbar.
Für Verbraucher · Unternehmen
Echte Ansichten des Mitgliederportals mit Beispieldaten. Alle Namen, Firmen und Vorgänge sind erfunden.
Ablauf
So funktioniert es
- 1
Fall anlegen
Der Fall-Assistent fragt Sachverhalt, Gegenseite und Ziel ab und legt die Akte an.
- 2
Unterlagen und Fristen ergänzen
Laden Sie Schreiben und Belege hoch und tragen Sie Fristen ein oder übernehmen Sie sie aus einem Musterschreiben.
- 3
Gemeinsam weiterarbeiten
Die Bundesgeschäftsstelle, Fachleute oder die Gegenseite arbeiten in derselben Akte, soweit Sie es freigeben.
- 4
Abschließen
Mit dem Ergebnis schließen Sie die Akte ab. Sie bleibt schreibgeschützt erhalten.
Im Detail
Digitale Akte im Überblick
Die Akte ist das Herzstück des Mitgliederportals. Sie bündelt den Sachverhalt, die Angaben zur Gegenseite, Ihre Forderung, Fristen mit Ampel, Unterlagen, den Nachrichtenwechsel mit der Bundesgeschäftsstelle und jeden Schritt im Verlauf.
Unterlagen laden Sie direkt in die Akte. Sie entscheiden, ob eine Unterlage nur für Sie und die Bundesgeschäftsstelle sichtbar ist oder für alle Beteiligten, etwa für die Fachperson, die Ihren Fall übernimmt. Musterschreiben und Prüfberichte legen Sie in derselben Akte ab.
Eine Fortschrittsleiste zeigt jederzeit, wo Ihr Fall steht. Ist er mit Ergebnis abgeschlossen, wird die Akte schreibgeschützt und bleibt als Nachweis erhalten.
Echte Ansichten
So sieht es im Portal aus
Aufnahmen aus dem Mitgliederportal mit Beispieldaten. Zum Vergrößern anklicken.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Was steht alles in einer Akte?
Kopf mit Fortschritt, Sachverhalt, Gegenseite, gegebenenfalls Mandatsbogen, Fristen mit Ampel, Unterlagen, Nachrichten, Fachleute, Einsicht und Verlauf. Die Bereiche sind als Reiter angeordnet.
Was ist ein Aktenzeichen und wie sieht es aus?
Jeder Fall erhält ein eindeutiges Aktenzeichen, zum Beispiel A26-2469048-8, aus Jahr, laufender Nummer und Prüfziffer. Prüfberichte tragen eine eigene Nummer mit P26.
Kann ich eigene Unterlagen in eine Akte hochladen?
Ja. In jeder Akte laden Sie Unterlagen als PDF, Bild, Word, Excel oder Text bis 20 MB hoch und legen fest, ob sie nur für Sie und die Bundesgeschäftsstelle oder für alle Beteiligten sichtbar sind, etwa für die Fachperson, die Ihren Fall übernimmt.
Kann ich einen Fall abschließen oder zurückziehen?
Fälle haben die Zustände Entwurf, Eingereicht, Freigegeben, Zugewiesen, Abgeschlossen, Abgelehnt und Zurückgezogen. Nach dem Abschluss mit Ergebnis ist die Akte schreibgeschützt.
Kann ich der Bundesgeschäftsstelle in der Akte schreiben?
Ja, jede Akte hat einen Reiter „Nachrichten“ für den Austausch mit der Bundesgeschäftsstelle zu diesem Fall.
Wer sieht meine Akte?
Sie selbst und die zuständige Bundesgeschäftsstelle; Dritte nur, wenn Sie oder die Bundesgeschäftsstelle einen Einsicht-Link mit festgelegtem Umfang freigeben. Andere Mitglieder sehen Ihre Akte nicht.
Portal-Lotse
Noch Fragen?
Der Portal-Lotse kennt „Digitale Akte“ und alle weiteren Funktionen des Mitgliederportals und antwortet sofort.
Antworten aus der Wissensbasis des Portals, ohne externe KI. Ihre Fragen werden nicht gespeichert. Keine Rechtsberatung.
Passend dazu
Weitere Funktionen
Fall-Assistent
Vier Wege zur Lösung, ein Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch alle Angaben.Verbraucher · UnternehmenMehr erfahrenEinsicht für Dritte
Befristete Freigabe einer Akte per Link, auf Wunsch mit Zugangscode und Abrufgrenze.Verbraucher · Unternehmen · FachleuteMehr erfahrenStreitschlichtung
Die Bundesgeschäftsstelle bittet die Gegenseite um Stellungnahme. Sachlich, ohne Entscheidung.Verbraucher · UnternehmenMehr erfahrenBereit für Ihr Mitgliederportal?
Werden Sie Mitglied der Bundesverbraucherhilfe und nutzen Sie „Digitale Akte“ und alle weiteren Funktionen.

