Wege zur Lösung
Vermittlung an Fachleute
Braucht Ihr Fall eine Beratung im Einzelfall, vermittelt die Bundesgeschäftsstelle passende Fachleute aus der Expertensuche. Mit vollständig aufbereitetem Sachverhalt und ohne Provision.
Für Verbraucher · Unternehmen
Echte Ansichten des Mitgliederportals mit Beispieldaten. Alle Namen, Firmen und Vorgänge sind erfunden.
Ablauf
So funktioniert es
- 1
Fall schildern
Sachverhalt, Ziel, Forderung und Rechtsschutz ja oder nein.
- 2
Prüfung und Auswahl
Die Bundesgeschäftsstelle prüft und wählt passende Fachleute nach Rechtsgebiet und Region.
- 3
Mandatsanfrage
Die Fachperson erhält Sachverhalt und Mandatsbogen über einen befristeten Link.
- 4
Zusage
Mit der Zusage wechselt Ihre Akte auf „Mandat“. Alles Weitere vereinbaren Sie direkt.
Im Detail
Vermittlung an Fachleute im Überblick
Sie schildern den Fall im Assistenten und geben an, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Fälle mit Rechtsschutzversicherung bearbeitet die Bundesgeschäftsstelle vorrangig.
Die Bundesgeschäftsstelle prüft die Angaben und sendet eine Mandatsanfrage mit Ihrem Mandatsaufnahmebogen an passende Fachleute. Diese öffnen die Anfrage über einen befristeten Link mit Zugangscode. Sagt die Fachperson zu, wechselt Ihre Akte auf „Mandat“.
Den Auftrag erteilen Sie der Fachperson unmittelbar. Die Bundesverbraucherhilfe ist daran nicht beteiligt und erhält von keiner Berufsgruppe eine Provision, einen Umsatzanteil oder eine sonstige Beteiligung. Im Assistenten erhalten Sie einen Hinweis zu den Kosten einer Erstberatung (§ 34 RVG, Beratungshilfe); wer die Kosten trägt, klären Sie im Reiter „Finanzierung“ der Akte.
Dazu gehört
Weitere Funktionen in diesem Bereich
Expertensuche
Rechtsanwälte und Fachleute, die unseren Qualitätskriterien entsprechen, mit Kontaktdaten.Verbraucher · UnternehmenEchte Ansichten
So sieht es im Portal aus
Aufnahmen aus dem Mitgliederportal mit Beispieldaten. Zum Vergrößern anklicken.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Wie läuft die Vermittlung an Fachleute?
Sie schildern den Fall im Assistenten und geben an, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Bundesgeschäftsstelle prüft die Angaben und sendet eine Mandatsanfrage mit Ihrem Mandatsbogen an passende Fachleute aus der Expertensuche; sagt die Fachperson zu, wechselt Ihre Akte auf „Mandat“.
Muss ich angeben, ob ich eine Rechtsschutzversicherung habe?
Ja, bei der Vermittlung ist die Angabe Rechtsschutz ja oder nein Pflicht. Fälle mit Rechtsschutzversicherung bearbeitet die Bundesgeschäftsstelle vorrangig, und die Startseite erinnert Sie, wenn noch keine Deckungsanfrage vermerkt ist.
Was kostet mich eine Fachperson?
Den Auftrag erteilen Sie der Fachperson unmittelbar; die Bundesverbraucherhilfe ist daran nicht beteiligt und erhält keine Provision. Im Assistenten erhalten Sie einen Hinweis zu den Kosten einer Erstberatung (§ 34 RVG, Beratungshilfe), den Sie bestätigen.
Was ist der Mandatsaufnahmebogen?
Er fasst die Angaben zu Ihrem Fall als geordnete Frage-Antwort-Liste zusammen und steht in der Akte als PDF bereit. Er wird mit der Mandatsanfrage an die Fachperson übermittelt.
Zahlt man an die Bundesverbraucherhilfe eine Provision für Vermittlungen?
Nein. Die Bundesverbraucherhilfe erhält von keiner Berufsgruppe eine Provision, einen Umsatzanteil oder eine sonstige Beteiligung; die Listung ist unentgeltlich.
Portal-Lotse
Noch Fragen?
Der Portal-Lotse kennt „Vermittlung an Fachleute“ und alle weiteren Funktionen des Mitgliederportals und antwortet sofort.
Antworten aus der Wissensbasis des Portals, ohne externe KI. Ihre Fragen werden nicht gespeichert. Keine Rechtsberatung.
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