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Mitgliederportal

Fälle und Akten

Fall-Assistent

Was möchten Sie erreichen? Sie wählen den Weg, der zu Ihrem Anliegen passt. Der Assistent fragt genau die Angaben ab, die dafür nötig sind, und legt Ihre Akte an.

Für Verbraucher · Unternehmen

Mitglied werden

Echte Ansichten des Mitgliederportals mit Beispieldaten. Alle Namen, Firmen und Vorgänge sind erfunden.

Ablauf

So funktioniert es

  1. 1

    Weg wählen

    Streitschlichtung, Fachleute, Fallbörse oder eigene Akte.

  2. 2

    Angaben machen

    Sachverhalt, Bereich, Region, Forderung, Ziel und bisherige Schritte, mit Zeichenzähler und Hinweisen.

  3. 3

    Einwilligen und einreichen

    Sie bestätigen die nötigen Einwilligungen; die Bundesgeschäftsstelle prüft den Fall.

Im Detail

Fall-Assistent im Überblick

Vier Wege stehen zur Wahl: die Streitschlichtung mit dem Unternehmen, die Vermittlung an Rechtsanwälte oder Fachleute, die Hilfe durch Mitgliedsunternehmen über die Fallbörse und die eigene Akte, in der Sie Ihren Fall selbst führen.

Je Weg führt ein eigener Assistent durch Sachverhalt, Gegenseite, Ziel und die Einwilligungen. Eine eigene Akte können Sie jederzeit später an die Bundesgeschäftsstelle übergeben.

Ihre Angaben bleiben vertraulich. Die Bundesgeschäftsstelle gibt Daten nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung an Unternehmen oder Fachleute weiter.

Echte Ansichten

So sieht es im Portal aus

Aufnahmen aus dem Mitgliederportal mit Beispieldaten. Zum Vergrößern anklicken.

Assistent für die Vermittlung an Fachleute

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Welche Wege gibt es, einen Fall anzulegen?

Sie wählen zwischen vier Wegen: Streitschlichtung, Rechtsanwalt oder Fachleute, Hilfe durch Mitgliedsunternehmen über die Fallbörse und die eigene Akte. Ein Assistent führt Sie je Weg durch die nötigen Angaben; eine eigene Akte können Sie später jederzeit an die Bundesgeschäftsstelle übergeben.

Was ist eine Eigene Akte?

In der Eigenen Akte führen Sie Ihren Fall selbst: Sachverhalt, Gegenseite, Fristen, Unterlagen, Schreiben und Prüfberichte an einem Ort. Über den Reiter „Nachrichten“ der Akte erreichen Sie bei Bedarf die Bundesgeschäftsstelle.

Was passiert mit einem dringenden Fall?

Er wird als Vermittlungsfall mit dem Titel „Dringend:“ angelegt und in der Bearbeitung direkt hinter neu eingereichte Fälle sortiert.

Ich habe eine Klage oder einen Mahnbescheid erhalten. Was jetzt?

Maßgeblich ist die Frist in Ihrem Schreiben, meist sind es nur zwei Wochen. Im Portal erkennt der Hilfe-Assistent solche Notlagen vorrangig und zeigt Frist, erste Schritte und den passenden Fristenrechner; mit „Als dringenden Fall anlegen“ geht Ihr Fall als dringend an die Bundesgeschäftsstelle. Telefonisch erreichen Sie uns unter 030 2332648-40.

Portal-Lotse

Noch Fragen?

Der Portal-Lotse kennt „Fall-Assistent“ und alle weiteren Funktionen des Mitgliederportals und antwortet sofort.

Antworten aus der Wissensbasis des Portals, ohne externe KI. Ihre Fragen werden nicht gespeichert. Keine Rechtsberatung.

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