Wege zur Lösung
Fallbörse
In der Fallbörse stellen Verbraucher ihr Anliegen ein, und Unternehmen, die Fördermitglied der Bundesverbraucherhilfe sind, können ihre Hilfe anbieten. Ihren Namen erfahren sie erst, wenn Sie ein Angebot bestätigen.
Für Verbraucher · Unternehmen
Anliegen in der Fallbörse
Heizung fällt seit drei Wochen immer wieder aus
Sachverhalt sichtbar, freigegeben durch die Bundesgeschäftsstelle.
- Bereich
- Wohnen und Energie
- Region
- Nordrhein-Westfalen
- Name
- verborgen
- Kontakt
- verborgen
Angebot eines Fördermitglieds
Wir können helfen
Erst wenn Sie das Angebot bestätigen, werden die Kontaktdaten geteilt und eine gemeinsame Fallakte angelegt.
Ihre EntscheidungEchte Ansichten des Mitgliederportals mit Beispieldaten. Alle Namen, Firmen und Vorgänge sind erfunden.
Ablauf
So funktioniert es
- 1
Anliegen einstellen
Sie beschreiben Ihr Anliegen im Assistenten für die Fallbörse.
- 2
Freigabe
Die Bundesgeschäftsstelle prüft und gibt das Anliegen frei, Namen und Kontaktdaten bleiben verborgen.
- 3
Angebote
Fördermitglieder bieten ihre Hilfe an. Sie vergleichen in Ruhe.
- 4
Bestätigen
Erst mit Ihrer Bestätigung werden Kontaktdaten geteilt und die Fallakte angelegt.
Im Detail
Fallbörse im Überblick
Die Bundesgeschäftsstelle gibt jedes Anliegen vor der Veröffentlichung frei. Unternehmen sehen bis zu Ihrer Bestätigung nur den Sachverhalt, ohne Namen und Kontaktdaten.
Eingehende Angebote sehen Sie in der Fallansicht mit Kontaktkarte, und die Startseite weist Sie darauf hin. Bestätigen Sie ein Angebot, werden die Kontaktdaten geteilt und eine gemeinsame Fallakte angelegt. Zum Abschluss halten Sie das Ergebnis fest und bewerten mit Sternen.
Anbieten können nur Fördermitglieder. Sie filtern nach Bereich und Region; je Anliegen kann ein Unternehmen nur eine Anfrage senden.
Dazu gehört
Weitere Funktionen in diesem Bereich
Fallbörse für Fördermitglieder
Anonymisierte Anliegen nach Bereich und Region filtern und mit einer Nachricht Hilfe anbieten.UnternehmenHäufige Fragen
Fragen und Antworten
Was ist die Fallbörse?
In der Fallbörse stellen Verbraucher ihr Anliegen ein, und Fördermitglieder (Unternehmen) können darauf mit einer Anfrage reagieren. Die Bundesgeschäftsstelle gibt jedes Anliegen vorher frei.
Sehen Unternehmen meinen Namen in der Fallbörse?
Nein, vor Ihrer Bestätigung sehen Unternehmen nur den Sachverhalt, ohne Namen und Kontaktdaten. Erst wenn Sie ein Angebot bestätigen, werden die Kontaktdaten geteilt und eine Fallakte angelegt.
Woran sehe ich, dass ein Angebot eingegangen ist?
Ihre Startseite weist auf wartende Angebote hin, und in der Fallansicht sehen Sie alle Angebote mit Kontaktkarte.
Welche Unternehmen können in der Fallbörse anbieten?
Nur Fördermitglieder. Für Unternehmen mit Registerzugang ist die Fallbörse gesperrt.
Wie filtern Unternehmen in der Fallbörse?
Nach Bereich und Region; Anliegen sind nach zehn Bereichen, 16 Ländern plus bundesweit und Streitwertspannen eingeordnet. Ein Unternehmen kann je Anliegen nur eine Anfrage senden.
Kann ich einen Fall aus der Fallbörse bewerten?
Ja, beim Abschluss halten Sie das Ergebnis fest und bewerten mit Sternen.
Portal-Lotse
Noch Fragen?
Der Portal-Lotse kennt „Fallbörse“ und alle weiteren Funktionen des Mitgliederportals und antwortet sofort.
Antworten aus der Wissensbasis des Portals, ohne externe KI. Ihre Fragen werden nicht gespeichert. Keine Rechtsberatung.
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Weitere Funktionen
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Die Bundesgeschäftsstelle bittet die Gegenseite um Stellungnahme. Sachlich, ohne Entscheidung.Verbraucher · UnternehmenMehr erfahrenVermittlung an Fachleute
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