Zum Inhalt springen
Mitgliederportal

Wege zur Lösung

Fallbörse

In der Fallbörse stellen Verbraucher ihr Anliegen ein, und Unternehmen, die Fördermitglied der Bundesverbraucherhilfe sind, können ihre Hilfe anbieten. Ihren Namen erfahren sie erst, wenn Sie ein Angebot bestätigen.

Für Verbraucher · Unternehmen

Mitglied werden

Anliegen in der Fallbörse

Heizung fällt seit drei Wochen immer wieder aus

Sachverhalt sichtbar, freigegeben durch die Bundesgeschäftsstelle.

Bereich
Wohnen und Energie
Region
Nordrhein-Westfalen
Name
verborgen
Kontakt
verborgen

Angebot eines Fördermitglieds

Wir können helfen

Erst wenn Sie das Angebot bestätigen, werden die Kontaktdaten geteilt und eine gemeinsame Fallakte angelegt.

Ihre Entscheidung
Schaubild mit Beispieltext

Echte Ansichten des Mitgliederportals mit Beispieldaten. Alle Namen, Firmen und Vorgänge sind erfunden.

Ablauf

So funktioniert es

  1. 1

    Anliegen einstellen

    Sie beschreiben Ihr Anliegen im Assistenten für die Fallbörse.

  2. 2

    Freigabe

    Die Bundesgeschäftsstelle prüft und gibt das Anliegen frei, Namen und Kontaktdaten bleiben verborgen.

  3. 3

    Angebote

    Fördermitglieder bieten ihre Hilfe an. Sie vergleichen in Ruhe.

  4. 4

    Bestätigen

    Erst mit Ihrer Bestätigung werden Kontaktdaten geteilt und die Fallakte angelegt.

Im Detail

Fallbörse im Überblick

Die Bundesgeschäftsstelle gibt jedes Anliegen vor der Veröffentlichung frei. Unternehmen sehen bis zu Ihrer Bestätigung nur den Sachverhalt, ohne Namen und Kontaktdaten.

Eingehende Angebote sehen Sie in der Fallansicht mit Kontaktkarte, und die Startseite weist Sie darauf hin. Bestätigen Sie ein Angebot, werden die Kontaktdaten geteilt und eine gemeinsame Fallakte angelegt. Zum Abschluss halten Sie das Ergebnis fest und bewerten mit Sternen.

Anbieten können nur Fördermitglieder. Sie filtern nach Bereich und Region; je Anliegen kann ein Unternehmen nur eine Anfrage senden.

Dazu gehört

Weitere Funktionen in diesem Bereich

Fallbörse für Fördermitglieder

Anonymisierte Anliegen nach Bereich und Region filtern und mit einer Nachricht Hilfe anbieten.Unternehmen

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was ist die Fallbörse?

In der Fallbörse stellen Verbraucher ihr Anliegen ein, und Fördermitglieder (Unternehmen) können darauf mit einer Anfrage reagieren. Die Bundesgeschäftsstelle gibt jedes Anliegen vorher frei.

Sehen Unternehmen meinen Namen in der Fallbörse?

Nein, vor Ihrer Bestätigung sehen Unternehmen nur den Sachverhalt, ohne Namen und Kontaktdaten. Erst wenn Sie ein Angebot bestätigen, werden die Kontaktdaten geteilt und eine Fallakte angelegt.

Woran sehe ich, dass ein Angebot eingegangen ist?

Ihre Startseite weist auf wartende Angebote hin, und in der Fallansicht sehen Sie alle Angebote mit Kontaktkarte.

Welche Unternehmen können in der Fallbörse anbieten?

Nur Fördermitglieder. Für Unternehmen mit Registerzugang ist die Fallbörse gesperrt.

Wie filtern Unternehmen in der Fallbörse?

Nach Bereich und Region; Anliegen sind nach zehn Bereichen, 16 Ländern plus bundesweit und Streitwertspannen eingeordnet. Ein Unternehmen kann je Anliegen nur eine Anfrage senden.

Kann ich einen Fall aus der Fallbörse bewerten?

Ja, beim Abschluss halten Sie das Ergebnis fest und bewerten mit Sternen.

Portal-Lotse

Noch Fragen?

Der Portal-Lotse kennt „Fallbörse“ und alle weiteren Funktionen des Mitgliederportals und antwortet sofort.

Antworten aus der Wissensbasis des Portals, ohne externe KI. Ihre Fragen werden nicht gespeichert. Keine Rechtsberatung.

Bereit für Ihr Mitgliederportal?

Werden Sie Mitglied der Bundesverbraucherhilfe und nutzen Sie „Fallbörse“ und alle weiteren Funktionen.