Akte A26-2912303-0
Großhändler liefert bezahlte Ersatzteile seit sieben Wochen nicht
Weitere Aktionen
- Erfasst
- Geprüft
- Klärung
- Abgeschlossen
Sachverhalt
Die Ware ist bis heute nicht eingetroffen. Auf drei Nachfragen per E-Mail und Telefon wurden wechselnde Liefertermine genannt, zuletzt der 30. September 2026. Mehrere Kundenaufträge verzögern sich dadurch. Wir möchten die Lieferung oder die Rückzahlung erreichen, ohne die Geschäftsbeziehung unnötig zu belasten.
- Bereich
- Kauf und Handel
- Region
- Nordrhein-Westfalen
- Forderung
- 3.480,00 Euro
- Rechtsschutzversicherung
- Nein
- Finanzierung
- Finanzierung noch offen
Gegenseite
Vendrix Heiztechnik Großhandel GmbH Erfasst
- Anschrift
- Musterstraße 40, 51149 Köln
- Ihre Referenz
- Bestellung VX-58821
Mandatsaufnahmebogen 100 % vollständig
- Seit wann besteht das Problem?
- 02.09.2026
- Was möchten Sie erreichen?
- Vereinbarte Leistung erhalten
- Ziel in eigenen Worten
- Lieferung innerhalb von 14 Tagen oder Rückzahlung der Vorkasse
- Haben Sie sich bereits an die Gegenseite gewandt?
- Ja
- Wann zuletzt?
- 01.10.2026
- Antwort der Gegenseite
- Wechselnde Liefertermine, zuletzt 30.09.2026, ohne Lieferung.
- Was haben Sie sonst bereits unternommen?
- Drei Nachfragen per E-Mail und Telefon.
- Besteht eine Rechtsschutzversicherung?
- Nein
- Sind Sie in dieser Sache bereits anwaltlich vertreten?
- Nein
- Läuft bereits ein Gerichts- oder Behördenverfahren?
- Nein
- Bevorzugter Kontaktweg
- Telefon
- Telefon für Rückfragen
- 0221 0000 512
- Erreichbarkeit
- Montag bis Freitag 7 bis 16 Uhr
- Beratung
- Egal
Kostenhinweis bestätigt – Einwilligung Fachleute – Einwilligung Gegenseite ✓ Private Unterlagen für Fachleute ✓
Wiedervorlage und Erinnerung
Fristen
Keine Fristen erfasst.
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Unterlagen
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Wer trägt die Kosten?
Finanzierung
Fachleute übernehmen ein Mandat schneller, wenn feststeht, wer die Kosten trägt. Das Portal erstellt Ihre Deckungsanfrage und die Anlage zum Antrag auf Beratungshilfe aus den Angaben dieser Akte; versenden und unterschreiben Sie selbst. Ob Versicherungsschutz besteht oder Hilfe bewilligt wird, entscheiden Ihre Versicherung oder das Gericht, nicht die Bundesverbraucherhilfe.
Wie soll Ihr Fall finanziert werden?
Rechtsschutzversicherung
- 1Angaben zur Versicherung
- 2Deckungsanfrage gestellt
- 3Deckungszusage
- Melden Sie den Fall Ihrer Versicherung möglichst früh, bevor Kosten entstehen.
- Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Ihrem Vertrag, etwa nach versicherten Bereichen, Wartezeit und dem Zeitpunkt des Ereignisses.
- Mit der Deckungszusage können Fachleute direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen; eine Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.
Beratungshilfe
Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen eine anwaltliche Beratung und Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens, etwa für Schreiben an die Gegenseite. Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz.
- Kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn eine Rechtsschutzversicherung den Fall abdeckt.
- Beantragen können Sie online über das Justizportal des Bundes und der Länder, mündlich bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts oder über eine Kanzlei, die den Antrag für Sie stellt. Fragen Sie dort vorher nach.
- Mit dem Berechtigungsschein gehen Sie zu einer Anwältin oder einem Anwalt Ihrer Wahl.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Amtliches Antragsformular, online oder beim Amtsgericht
- Nachweise über Ihr Einkommen, zum Beispiel Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder Bescheid über Bürgergeld
- Nachweise über Wohnkosten und Vermögen, zum Beispiel Mietvertrag und Kontoauszüge
- Darstellung des Sachverhalts und Unterlagen zum Fall
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe gibt es für ein Gerichtsverfahren, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Den Antrag stellt meist Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt zusammen mit der Klage.
- Je nach Einkommen übernimmt die Staatskasse Gerichtskosten und die Kosten Ihrer eigenen Anwältin oder Ihres Anwalts ganz oder gegen Raten, höchstens 48 Monatsraten.
- Verlieren Sie das Verfahren, müssen Sie die Kosten der Gegenseite in der Regel trotzdem erstatten.
- Bessern sich Ihre Verhältnisse deutlich, müssen Sie das bis zu vier Jahre nach Ende des Verfahrens dem Gericht mitteilen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Amtliches Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“, von jeder antragstellenden Person gesondert
- Belege zu Einkommen, Wohnkosten, Unterhaltspflichten, Vermögen und Schulden, als Kopie und nummeriert
Kosten selbst tragen
Vereinbaren Sie die Kosten vorab mit Ihren Fachleuten, etwa als Stundensatz oder Pauschale.
Die Bundesverbraucherhilfe erhält keine Provision und keine sonstige Beteiligung.
Befristete Freigabe per Link
Einsicht für Dritte
Neue Einsicht freigeben
Verlauf
Zur Prüfung eingereicht: StreitschlichtungMitglied
Akte angelegtStreitschlichtungMitglied
Hilfe-Assistent
Antworten aus der Hilfe des Mitgliederportals
Automatische Antworten ohne Rechtsberatung. Ihre Fragen werden nicht gespeichert.
