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Fälle

Akte A26-0414091-8

Flug Köln/Bonn nach Lissabon: Ausgleichszahlung nach vier Stunden Verspätung

AbgeschlossenStreitschlichtungGegenseite Aurela Airways S.A.zuletzt aktiv 08.07.2026

Weitere Aktionen
  1. Erfasst
  2. Geprüft
  3. Klärung
  4. Abgeschlossen

Sachverhalt

Mein Flug am 18. Mai 2026 von Köln/Bonn nach Lissabon (Abflug planmäßig 06:40 Uhr) ist mit 4 Stunden und 10 Minuten Verspätung in Lissabon gelandet. Als Grund wurde am Gate ein technischer Defekt am Flugzeug genannt, außergewöhnliche Umstände wie Streik oder Unwetter lagen nach meiner Kenntnis nicht vor.

Ich habe am 22. Mai 2026 über das Kontaktformular der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung beantragt und nur eine automatische Eingangsbestätigung erhalten. Seitdem gab es keine Reaktion. Bordkarte, Buchungsbestätigung und die Eingangsbestätigung liegen mir vor.
Bereich
Mobilität und Reise
Region
Nordrhein-Westfalen
Forderung
400,00 Euro
Rechtsschutzversicherung
Nein
Finanzierung
Finanzierung noch offen
Ergebnis
Anliegen gelöst

Gegenseite

Aurela Airways S.A. Hat Stellung genommen

Anschrift
Musterweg 50, 60325 Frankfurt am Main
Ihre Referenz
Buchungscode QH7K2M
Angefragt am
04.06.2026
Antwort erbeten bis
18.06.2026
Geantwortet am
21.06.2026
Wir bedauern die Verspätung des Fluges vom 18.05.2026. Nach Prüfung der Flugdaten bestätigen wir, dass die Verspätung auf einen technischen Defekt zurückging und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

Lösungsvorschlag:
Wir zahlen die Ausgleichsleistung in Höhe von 400,00 Euro innerhalb von 14 Tagen auf das bei der Buchung hinterlegte Konto.

Ansprechpartner: Kundenservice Fluggastrechte
Mandatsaufnahmebogen 100 % vollständig
Seit wann besteht das Problem?
18.05.2026
Was möchten Sie erreichen?
Sonstiges
Ziel in eigenen Worten
Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung
Haben Sie sich bereits an die Gegenseite gewandt?
Ja
Wann zuletzt?
22.05.2026
Antwort der Gegenseite
Automatische Eingangsbestätigung, danach keine Reaktion.
Was haben Sie sonst bereits unternommen?
Antrag über das Kontaktformular der Fluggesellschaft.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung?
Nein
Sind Sie in dieser Sache bereits anwaltlich vertreten?
Nein
Läuft bereits ein Gerichts- oder Behördenverfahren?
Nein
Bevorzugter Kontaktweg
E-Mail
Telefon für Rückfragen
0221 0000 238
Erreichbarkeit
werktags ab 17 Uhr
Beratung
Egal

Kostenhinweis bestätigt – Einwilligung Fachleute – Einwilligung Gegenseite ✓ Private Unterlagen für Fachleute ✓

Als PDF herunterladen

Wiedervorlage und Erinnerung

Fristen

  • 18.06.2026Erledigt
    Stellungnahme der Gegenseite erbetenFrist für die Gegenseite

Unterlagen

Noch keine Unterlagen in dieser Akte.

Nachrichten

  1. Mitglied · 06.07.2026, 20:14 Uhr

    Die 400 Euro sind heute auf meinem Konto eingegangen. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!
  2. Gegenseite · 21.06.2026, 11:07 Uhr

    Stellungnahme von Aurela Airways S.A.:

    Wir bedauern die Verspätung des Fluges vom 18.05.2026. Nach Prüfung der Flugdaten bestätigen wir, dass die Verspätung auf einen technischen Defekt zurückging und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

    Lösungsvorschlag:
    Wir zahlen die Ausgleichsleistung in Höhe von 400,00 Euro innerhalb von 14 Tagen auf das bei der Buchung hinterlegte Konto.

    Ansprechpartner: Kundenservice Fluggastrechte

Wer trägt die Kosten?

Finanzierung

Stand Finanzierung noch offen

Fachleute übernehmen ein Mandat schneller, wenn feststeht, wer die Kosten trägt. Das Portal erstellt Ihre Deckungsanfrage und die Anlage zum Antrag auf Beratungshilfe aus den Angaben dieser Akte; versenden und unterschreiben Sie selbst. Ob Versicherungsschutz besteht oder Hilfe bewilligt wird, entscheiden Ihre Versicherung oder das Gericht, nicht die Bundesverbraucherhilfe.

Rechtsschutzversicherung
  1. 1Angaben zur Versicherung
  2. 2Deckungsanfrage gestellt
  3. 3Deckungszusage
  • Melden Sie den Fall Ihrer Versicherung möglichst früh, bevor Kosten entstehen.
  • Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Ihrem Vertrag, etwa nach versicherten Bereichen, Wartezeit und dem Zeitpunkt des Ereignisses.
  • Mit der Deckungszusage können Fachleute direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen; eine Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.
Beratungshilfe

Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen eine anwaltliche Beratung und Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens, etwa für Schreiben an die Gegenseite. Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz.

  • Kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn eine Rechtsschutzversicherung den Fall abdeckt.
  • Beantragen können Sie online über das Justizportal des Bundes und der Länder, mündlich bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts oder über eine Kanzlei, die den Antrag für Sie stellt. Fragen Sie dort vorher nach.
  • Mit dem Berechtigungsschein gehen Sie zu einer Anwältin oder einem Anwalt Ihrer Wahl.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Amtliches Antragsformular, online oder beim Amtsgericht
  • Nachweise über Ihr Einkommen, zum Beispiel Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder Bescheid über Bürgergeld
  • Nachweise über Wohnkosten und Vermögen, zum Beispiel Mietvertrag und Kontoauszüge
  • Darstellung des Sachverhalts und Unterlagen zum Fall
Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe gibt es für ein Gerichtsverfahren, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Den Antrag stellt meist Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt zusammen mit der Klage.

  • Je nach Einkommen übernimmt die Staatskasse Gerichtskosten und die Kosten Ihrer eigenen Anwältin oder Ihres Anwalts ganz oder gegen Raten, höchstens 48 Monatsraten.
  • Verlieren Sie das Verfahren, müssen Sie die Kosten der Gegenseite in der Regel trotzdem erstatten.
  • Bessern sich Ihre Verhältnisse deutlich, müssen Sie das bis zu vier Jahre nach Ende des Verfahrens dem Gericht mitteilen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Amtliches Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“, von jeder antragstellenden Person gesondert
  • Belege zu Einkommen, Wohnkosten, Unterhaltspflichten, Vermögen und Schulden, als Kopie und nummeriert
Kosten selbst tragen

Ohne besondere Vereinbarung beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucherinnen und Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Für alles Weitere vereinbaren Sie die Kosten vorab mit Ihren Fachleuten.

Die Bundesverbraucherhilfe erhält keine Provision und keine sonstige Beteiligung.

Befristete Freigabe per Link

Einsicht für Dritte

  • Aurela Airways S.A. Abgelaufen Bitte um Stellungnahmebis 04.07.2026, 10:31 Uhr · 0 AbrufeUmfang: Sachverhalt, Ziel und Forderung, Name des Mitglieds, Unterlagen
Neue Einsicht freigeben

Zum Beispiel für Ihre Steuerberatung, Familie oder eine Beratungsstelle. Der Link endet automatisch. Jeder Abruf wird protokolliert, und Sie werden beim ersten Öffnen benachrichtigt.

Was darf eingesehen werden?

Verlauf

  1. Abgeschlossen durch die Bundesgeschäftsstelle: Anliegen gelöstDie Ausgleichszahlung von 400 Euro ist laut Mitglied am 06.07.2026 eingegangen.Bundesgeschäftsstelle

  2. Stellungnahme eingegangen: Aurela Airways S.A.Gegenseite

  3. Brief an Aurela Airways S.A. erstelltAntwort erbeten bis 18.06.2026Bundesgeschäftsstelle

  4. Bitte um Stellungnahme für Aurela Airways S.A. bis 10.11.2026, 15:06 UhrUmfang: Sachverhalt, Ziel und Forderung, Name des Mitglieds, UnterlagenBundesgeschäftsstelle

  5. Geprüft, Klärung mit der Gegenseite beginntBundesgeschäftsstelle

  6. Zur Prüfung eingereicht: StreitschlichtungMitglied

  7. Akte angelegtStreitschlichtungMitglied

Was möchten Sie tun?