Akte A26-0955613-4
Online-Shop: Erstattung nach Widerruf seit sechs Wochen offen
Weitere Aktionen
- Erfasst
- Geprüft
- Klärung
- Abgeschlossen
Als Nächstes
Die Gegenseite ist angeschrieben. Antwort erbeten bis 29.10.2026. Wir melden uns, sobald sie vorliegt.
Sachverhalt
Die Erstattung des Kaufpreises steht bis heute aus. Auf zwei Erinnerungen vom 9. und 23. September 2026 habe ich nur die Antwort erhalten, die Rücksendung werde noch geprüft.
- Bereich
- Kauf und Handel
- Region
- Nordrhein-Westfalen
- Forderung
- 489,00 Euro
- Rechtsschutzversicherung
- Nein
- Finanzierung
- Finanzierung noch offen
Gegenseite
Lumora Living GmbH Angefragt
- Anschrift
- Am Musterkai 7, 20457 Hamburg
- Ihre Referenz
- Bestellnummer LL-2026-0811-4473
- Angefragt am
- 07.10.2026
- Antwort erbeten bis
- 29.10.2026
Mandatsaufnahmebogen 100 % vollständig
- Seit wann besteht das Problem?
- 18.08.2026
- Was möchten Sie erreichen?
- Geld zurückerhalten
- Ziel in eigenen Worten
- Erstattung des Kaufpreises von 489,00 Euro
- Haben Sie sich bereits an die Gegenseite gewandt?
- Ja
- Wann zuletzt?
- 23.09.2026
- Antwort der Gegenseite
- Die Rücksendung werde noch geprüft.
- Was haben Sie sonst bereits unternommen?
- Widerruf per E-Mail, zwei schriftliche Erinnerungen.
- Besteht eine Rechtsschutzversicherung?
- Nein
- Sind Sie in dieser Sache bereits anwaltlich vertreten?
- Nein
- Läuft bereits ein Gerichts- oder Behördenverfahren?
- Nein
- Bevorzugter Kontaktweg
- Telefon für Rückfragen
- 0221 0000 238
- Erreichbarkeit
- werktags ab 17 Uhr
- Beratung
- Egal
Kostenhinweis bestätigt – Einwilligung Fachleute – Einwilligung Gegenseite ✓ Private Unterlagen für Fachleute ✓
Wiedervorlage und Erinnerung
Fristen
- 21.10.2026ErledigtStellungnahme der Gegenseite erbetenFrist für die Gegenseite
Frist eintragen
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Unterlagen
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Wer trägt die Kosten?
Finanzierung
Fachleute übernehmen ein Mandat schneller, wenn feststeht, wer die Kosten trägt. Das Portal erstellt Ihre Deckungsanfrage und die Anlage zum Antrag auf Beratungshilfe aus den Angaben dieser Akte; versenden und unterschreiben Sie selbst. Ob Versicherungsschutz besteht oder Hilfe bewilligt wird, entscheiden Ihre Versicherung oder das Gericht, nicht die Bundesverbraucherhilfe.
Wie soll Ihr Fall finanziert werden?
Rechtsschutzversicherung
- 1Angaben zur Versicherung
- 2Deckungsanfrage gestellt
- 3Deckungszusage
- Melden Sie den Fall Ihrer Versicherung möglichst früh, bevor Kosten entstehen.
- Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Ihrem Vertrag, etwa nach versicherten Bereichen, Wartezeit und dem Zeitpunkt des Ereignisses.
- Mit der Deckungszusage können Fachleute direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen; eine Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.
Beratungshilfe
Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen eine anwaltliche Beratung und Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens, etwa für Schreiben an die Gegenseite. Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz.
- Kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn eine Rechtsschutzversicherung den Fall abdeckt.
- Beantragen können Sie online über das Justizportal des Bundes und der Länder, mündlich bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts oder über eine Kanzlei, die den Antrag für Sie stellt. Fragen Sie dort vorher nach.
- Mit dem Berechtigungsschein gehen Sie zu einer Anwältin oder einem Anwalt Ihrer Wahl.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Amtliches Antragsformular, online oder beim Amtsgericht
- Nachweise über Ihr Einkommen, zum Beispiel Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder Bescheid über Bürgergeld
- Nachweise über Wohnkosten und Vermögen, zum Beispiel Mietvertrag und Kontoauszüge
- Darstellung des Sachverhalts und Unterlagen zum Fall
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe gibt es für ein Gerichtsverfahren, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Den Antrag stellt meist Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt zusammen mit der Klage.
- Je nach Einkommen übernimmt die Staatskasse Gerichtskosten und die Kosten Ihrer eigenen Anwältin oder Ihres Anwalts ganz oder gegen Raten, höchstens 48 Monatsraten.
- Verlieren Sie das Verfahren, müssen Sie die Kosten der Gegenseite in der Regel trotzdem erstatten.
- Bessern sich Ihre Verhältnisse deutlich, müssen Sie das bis zu vier Jahre nach Ende des Verfahrens dem Gericht mitteilen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Amtliches Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“, von jeder antragstellenden Person gesondert
- Belege zu Einkommen, Wohnkosten, Unterhaltspflichten, Vermögen und Schulden, als Kopie und nummeriert
Kosten selbst tragen
Ohne besondere Vereinbarung beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucherinnen und Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Für alles Weitere vereinbaren Sie die Kosten vorab mit Ihren Fachleuten.
Die Bundesverbraucherhilfe erhält keine Provision und keine sonstige Beteiligung.
Befristete Freigabe per Link
Einsicht für Dritte
- Lumora Living GmbH Aktiv Bitte um Stellungnahmebis 10.11.2026, 15:06 Uhr · 0 AbrufeUmfang: Sachverhalt, Ziel und Forderung, Name des Mitglieds, Unterlagen
Neue Einsicht freigeben
Verlauf
Brief an Lumora Living GmbH erstelltAntwort erbeten bis 21.10.2026Bundesgeschäftsstelle
Bitte um Stellungnahme für Lumora Living GmbH bis 10.11.2026, 15:06 UhrUmfang: Sachverhalt, Ziel und Forderung, Name des Mitglieds, UnterlagenBundesgeschäftsstelle
Geprüft, Klärung mit der Gegenseite beginntBundesgeschäftsstelle
Zur Prüfung eingereicht: StreitschlichtungMitglied
Akte angelegtStreitschlichtungMitglied
Hilfe-Assistent
Antworten aus der Hilfe des Mitgliederportals
Automatische Antworten ohne Rechtsberatung. Ihre Fragen werden nicht gespeichert.
