Akte A26-4361608-4
Betriebskostenabrechnung 2025: Nachforderung von 1.146,80 Euro
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- Erfasst
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Am 31.10.2026: Zahlungsfrist der Hausverwaltung
Sachverhalt
Neu in der Abrechnung sind Verwaltungskosten von 612,00 Euro und eine Rücklage für die Dachsanierung von 380,00 Euro. Außerdem wurden die Heizkosten erstmals vollständig nach Wohnfläche statt nach Verbrauch verteilt, ohne dass das angekündigt wurde.
Am 2. September 2026 habe ich schriftlich Einwendungen erhoben und um Einsicht in die Belege gebeten. Mit Schreiben vom 19. September 2026 hat die Hausverwaltung die Nachforderung bestätigt und eine Zahlungsfrist bis zum 31. Oktober 2026 gesetzt. Belegeinsicht wurde bisher nicht angeboten. Ich möchte die Abrechnung anwaltlich prüfen lassen, bevor ich zahle.
- Bereich
- Wohnen und Miete
- Region
- Nordrhein-Westfalen
- Forderung
- 1.146,80 Euro
- Rechtsschutzversicherung
- Ja
- Finanzierung
- Deckungsanfrage gestellt
Gegenseite
Kranich & Bode Hausverwaltung GmbH Erfasst
- Anschrift
- Musterring 21, 50672 Köln
- Ihre Referenz
- Mieternummer 4471-08
Mandatsaufnahmebogen 100 % vollständig
- Seit wann besteht das Problem?
- 12.08.2026
- Was möchten Sie erreichen?
- Unberechtigte Forderung abwehren
- Ziel in eigenen Worten
- Prüfung der Abrechnung und Abwehr der nicht umlagefähigen Positionen
- Haben Sie sich bereits an die Gegenseite gewandt?
- Ja
- Wann zuletzt?
- 02.09.2026
- Antwort der Gegenseite
- Nachforderung mit Schreiben vom 19.09.2026 bestätigt, Zahlungsfrist 31.10.2026, Belegeinsicht nicht angeboten.
- Was haben Sie sonst bereits unternommen?
- Schriftliche Einwendungen mit Bitte um Belegeinsicht.
- Besteht eine Rechtsschutzversicherung?
- Ja
- Versicherer
- Beispiel Rechtsschutz AG
- Versicherungsnummer
- RS 000 000 118
- Deckungsanfrage bereits gestellt?
- Ja
- Deckungszusage
- Noch offen
- Finanzierung
- Rechtsschutzversicherung
- Anschrift des Versicherers: Straße oder Postfach
- Musterstraße 1
- Anschrift des Versicherers: PLZ und Ort
- 12345 Musterstadt
- Deckungsanfrage gestellt am
- 17.10.2026
- Sind Sie in dieser Sache bereits anwaltlich vertreten?
- Nein
- Läuft bereits ein Gerichts- oder Behördenverfahren?
- Nein
- Bevorzugter Kontaktweg
- Telefon
- Telefon für Rückfragen
- 0221 0000 238
- Erreichbarkeit
- werktags ab 17 Uhr
- Beratung
- Möglichst vor Ort
Kostenhinweis bestätigt ✓ Einwilligung Fachleute ✓ Einwilligung Gegenseite – Private Unterlagen für Fachleute ✓
Wiedervorlage und Erinnerung
Fristen
- 31.10.2026in 8 TagenZahlungsfrist der HausverwaltungVertragliche Frist · Aus dem Schreiben der Hausverwaltung vom 19.09.2026
- 31.10.2026in 8 TagenAntwort der Rechtsschutzversicherung prüfenEigene Wiedervorlage · Deckungsanfrage vom 17.10.2026
- 12.08.2027in 293 TagenEinwendungsfrist Betriebskostenabrechnung 2025Gesetzliche Frist · § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB, zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung
Frist eintragen
Fristenrechner
Unterlagen
- Deckungsanfrage an Beispiel Rechtsschutz AG vom 17.10.2026Finanzierung und Kosten · 17.10.2026 · 425 KB · MitgliedNur für mich und die Bundesgeschäftsstelle
…
- Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung 2025 vom 02.09.2026Erstelltes Schreiben · 21.09.2026 · 424 KB · MitgliedFür alle Beteiligten
…
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Nachrichten
Mitglied · 23.09.2026, 18:12 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich bin werktags ab 17 Uhr telefonisch erreichbar, gern auch für einen Termin in der Kanzlei.Bundesgeschäftsstelle · 23.09.2026, 09:36 Uhr
Guten Tag Frau Neumann,
vielen Dank für Ihre vollständigen Angaben. Wir haben Ihre Akte geprüft und zur Vermittlung freigegeben. Wir fragen jetzt eine Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Köln an. Sobald eine Zusage vorliegt, sehen Sie die Kontaktdaten hier in der Akte und werden benachrichtigt.
Die Zahlungsfrist der Hausverwaltung zum 31.10.2026 ist in Ihrer Akte als Frist hinterlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesgeschäftsstelle
Wer trägt die Kosten?
Finanzierung
Fachleute übernehmen ein Mandat schneller, wenn feststeht, wer die Kosten trägt. Das Portal erstellt Ihre Deckungsanfrage und die Anlage zum Antrag auf Beratungshilfe aus den Angaben dieser Akte; versenden und unterschreiben Sie selbst. Ob Versicherungsschutz besteht oder Hilfe bewilligt wird, entscheiden Ihre Versicherung oder das Gericht, nicht die Bundesverbraucherhilfe.
Weg ändern
Rechtsschutzversicherung
- Angaben zur Versicherung
- Deckungsanfrage gestellt am 17.10.2026
- 3Deckungszusage
- Melden Sie den Fall Ihrer Versicherung möglichst früh, bevor Kosten entstehen.
- Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Ihrem Vertrag, etwa nach versicherten Bereichen, Wartezeit und dem Zeitpunkt des Ereignisses.
- Mit der Deckungszusage können Fachleute direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen; eine Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.
Beratungshilfe
Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen eine anwaltliche Beratung und Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens, etwa für Schreiben an die Gegenseite. Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz.
- Kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn eine Rechtsschutzversicherung den Fall abdeckt.
- Beantragen können Sie online über das Justizportal des Bundes und der Länder, mündlich bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts oder über eine Kanzlei, die den Antrag für Sie stellt. Fragen Sie dort vorher nach.
- Mit dem Berechtigungsschein gehen Sie zu einer Anwältin oder einem Anwalt Ihrer Wahl.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Amtliches Antragsformular, online oder beim Amtsgericht
- Nachweise über Ihr Einkommen, zum Beispiel Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder Bescheid über Bürgergeld
- Nachweise über Wohnkosten und Vermögen, zum Beispiel Mietvertrag und Kontoauszüge
- Darstellung des Sachverhalts und Unterlagen zum Fall
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe gibt es für ein Gerichtsverfahren, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Den Antrag stellt meist Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt zusammen mit der Klage.
- Je nach Einkommen übernimmt die Staatskasse Gerichtskosten und die Kosten Ihrer eigenen Anwältin oder Ihres Anwalts ganz oder gegen Raten, höchstens 48 Monatsraten.
- Verlieren Sie das Verfahren, müssen Sie die Kosten der Gegenseite in der Regel trotzdem erstatten.
- Bessern sich Ihre Verhältnisse deutlich, müssen Sie das bis zu vier Jahre nach Ende des Verfahrens dem Gericht mitteilen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Amtliches Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“, von jeder antragstellenden Person gesondert
- Belege zu Einkommen, Wohnkosten, Unterhaltspflichten, Vermögen und Schulden, als Kopie und nummeriert
Kosten selbst tragen
Ohne besondere Vereinbarung beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucherinnen und Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Für alles Weitere vereinbaren Sie die Kosten vorab mit Ihren Fachleuten.
Die Bundesverbraucherhilfe erhält keine Provision und keine sonstige Beteiligung.
Erstellte Unterlagen
- Deckungsanfrage an Beispiel Rechtsschutz AG vom 17.10.202617.10.2026 · 425 KB
Provisionsfreie Vermittlung
Fachleute
- Rechtsanwältin Dr. Clara Wendisch Angefragt
- Anschrift
- Köln
- Angefragt
- 09.10.2026
Passende Fachleute ansehen und Wunsch äußern
- Rechtsanwalt Martin OlbrichtOLBRICHT Rechtsanwälte · 10315 Berlin · Bau- und Immobilienrecht, Mietrecht
- Rechtsanwalt Arthur WilmsKanzlei Wilms · 60314 Frankfurt am Main · Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Immobilienrecht, Vertragsrecht
- Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Matthias DieteDIETE LAW · 40237 Düsseldorf · Bau- und Immobilienrecht, Erbrecht, Steuerrecht
Kostenhinweis
Die Bundesverbraucherhilfe vermittelt den Kontakt kostenfrei. Sie erhält von den Fachleuten keine Provision und keine sonstige Beteiligung. Ein Auftrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der Fachperson zustande.
Die Beratung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist kostenpflichtig. Ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 RVG). Mit einer Vereinbarung kann sie abweichen. Klären Sie die Kosten vor Beginn der Beratung.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten nach Ihrem Vertrag, oft abzüglich einer Selbstbeteiligung. Viele Versicherer verlangen eine Deckungszusage, bevor die Beratung beginnt. Mit Rechtsschutz lässt sich ein Fall in der Regel schneller vermitteln.
Bei geringem Einkommen kann das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz Beratungshilfe bewilligen. Dann zahlen Sie an die Beratungsperson höchstens eine Gebühr von 15 Euro, die auch erlassen werden kann.
Befristete Freigabe per Link
Einsicht für Dritte
- Rechtsanwältin Dr. Clara Wendisch Aktiv Mandatsanfragebis 10.11.2026, 15:06 Uhr · 0 Abrufe · mit ZugangscodeUmfang: Sachverhalt, Ziel und Forderung, Name des Mitglieds, Kontaktdaten des Mitglieds, Gegenseite, Fristen, Unterlagen, Mandatsaufnahmebogen als PDF
Neue Einsicht freigeben
Verlauf
Deckungsanfrage erstelltAn Beispiel Rechtsschutz AGMitglied
Unterlage hinzugefügt: Deckungsanfrage an Beispiel Rechtsschutz AG vom 17.10.2026Mitglied
Finanzierung: Deckungsanfrage noch nicht gestelltMitglied
Mandatsanfrage an Rechtsanwältin Dr. Clara WendischMandatsaufnahmebogen und Akteneinsicht über befristeten Link bereitgestelltBundesgeschäftsstelle
Mandatsanfrage für Rechtsanwältin Dr. Clara Wendisch bis 10.11.2026, 15:06 UhrUmfang: Sachverhalt, Ziel und Forderung, Name des Mitglieds, Kontaktdaten des Mitglieds, Gegenseite, Fristen, Unterlagen, Mandatsaufnahmebogen als PDF · mit ZugangscodeBundesgeschäftsstelle
Geprüft, Suche nach passenden FachleutenUnterlagen vollständig. Wir fragen eine Fachanwältin für Mietrecht in Köln an.Bundesgeschäftsstelle
Unterlage hinzugefügt: Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung 2025 vom 02.09.2026Mitglied
Zur Prüfung eingereicht: Rechtsanwalt oder FachleuteMitglied
Akte angelegtRechtsanwalt oder FachleuteMitglied
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